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Bauen & Umwelt

5.01.10 08:07

Entwurf des Flächennutzungsplanes in Ahlen wird öffentlich ausgelegt

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 08.04.2008 durch den Beschluss des Rates eingeleitet. Der neue Flächennutzungsplan soll das alte zig-mal fortgeschriebene Planwerk aus den 70er Jahren ablösen. Der Flächennutzungsplan stellt ein mittel- bis langfristiges Nutzungskonzept für das gesamte Stadtgebiet dar. Daraus lassen sich Ansprüche zur Nutzung von Grundstücken aber auch solche Ansprüche zum Schutz von Wohn-, Erholungs- und Umweltbedürfnissen ableiten.

Die sinnvolle und nachhaltige Nutzung der Flächen zu planen, heißt Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen.

Der Aushang der Plankonzeption findet bis einschließlich 16.03.2010 im Baudezernat, Südstraße 41, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, 2. Etage statt.

Außerdem können sich alle Bürgerinnen und Bürger hier die Planunterlagen, Begründungen, Umweltbericht und wichtige umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden ansehen.

Laut Baugesetzbuch befinden wir uns jetzt in der Phase der Offenlegung und damit in der abschließenden Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. Nachdem die Stadtentwicklungs- und Planungsabteilung die bereits vorgelegten Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligungsphase intensiv ausgewertet hat, können nun weitere Informationen und Erklärungen eingeholt sowie Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Diese werden insgesamt Grundlage sein für die Abwägung aller Belange. Dabei muss der Rat der Stadt Ahlen entscheiden, inwieweit vorgetragene Äußerungen berücksichtigt oder aus sachlichen Erwägungen dem öffentlichen Interesse der Stadt Ahlen untergeordnet werden. Diese Ratsentscheidung der Stadt Ahlen wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 erfolgen.

Die umfangreichen Analysen sind abgeschlossen. Betroffene und engagierte Bürgerinnen und Bürger haben vor etwa einem Jahr die Gelegenheit genutzt und ihre Meinung zu den vorläufigen Planungsergebnissen geäußert, die Nachuntersuchungen erforderten.

Eigentümer unbebauter Grundstücke, meist landwirtschaftlicher Flächen haben Interesse an einer Bebauung signalisiert. Anwohner in Vorhelm und Dolberg haben ihre Betroffenheit durch den Bau einer Ortsumgehung dargelegt und Verbesserungsvorschläge und Alternativen eingebracht. Die Förderung der Windenergie durch Ausweisung neuer Flächen, auf denen diese konzentriert werden sollen, ging einigen Bürgerinnen und Bürgern nicht weit genug.

Nun liegt der Flächennutzungsplan im Entwurf vor. Nicht wenige kleine und größere Änderungen wurden in dem aktuellen Planwerk aufgegriffen und eingearbeitet.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Ahlen für die nächsten 15 Jahre umfassen insbesondere folgende Flächennutzungen:

•    Bauflächen:    Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen und Sondergebiete

•    Verkehrsflächen

•    Flächen für den Gemeinbedarf:    Schulen, Kirchen, Krankenhäuser, Kindergärten etc.

•    Ver- und Entsorgungsflächen inkl. Anlagen zur Regenentwässerung und zum Hochwasserschutz

•    Freiflächen:    Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald

•    Konzentrationszonen für Windenergie

•    Wohn- und Gewerbeflächen

Auch wenn die Ahlener Bevölkerung mittel- bis langfristig schrumpfen wird, erfordern neue qualitative Ansprüche sowie ein Nachholbedarf in der Belegung von Wohnraum den weiteren Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Neben den noch vorhandenen Flächenreserven in rechtskräftigen Bebauungsplänen werden rund 33 ha zusätzliche Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese sind auf alle Stadtteile verteilt. Im Ahlener Westen wurde nun ein Wohngebiet an der Hammer Straße in die Überlegungen einbezogen. Im Abgleich mit den Ergebnissen einer städtebaulichen und umweltbezogenen Prüfung konnten nur die am besten geeigneten Flächen berücksichtigt werden.
Die zukünftige gewerbliche Entwicklung in Ahlen soll sich in den Gewerbegebieten Vatheuershof und Olfetal konzentrieren. Dazu stellt der Flächennutzungsplan neben den vorhandenen rechtskräftigen Reserven knapp 40 ha neue gewerbliche Bauflächen dar.

Entlastung der Ortskerne Dolberg und Vorhelm durch Ortsumgehungen

Der Rat der Stadt Ahlen hat am 16.12.2008 das informelle Rahmenkonzept zur Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplanung beschlossen. Dieses Konzept begründet die mittel- bis langfristige Realisierung einer Ostumgehung für Dolberg sowie einer südlichen Ortsumgehung in Vorhelm mit dem Ziel einer Verbesserung der Verkehrs- und Lärmsituation auf den stark belasteten Straßenzügen in den Ortslagen. Die Verkehrsprognose für Ahlen zeigt bei abnehmendem Binnenverkehr der Ahlener Bevölkerung insbesondere eine Zunahme der Durchgangsverkehre von 7 % auf. Da in den Ortslagen Dolberg und Vorhelm bereits heute Durchgangsverkehrsanteile von 72 bzw. 55 % zu verzeichnen sind wurden im ersten Vorentwurf Trassenvorschläge für die jeweiligen Ortsumgehungen dargestellt.

Auf Anregung einer Interessengemeinschaft aus betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Dolberg ließ die Stadt Ahlen eine weitläufige Trassenvariante mit Anschluss an das geplante Gewerbegebiet Ostdolberg untersuchen. Unter Berücksichtigung auch der schalltechnischen Ergebnisse ist im aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplanes weiterhin eine ortsnahe Trassenführung hinweislich aufgenommen worden, die jedoch modifiziert wurde. Auch in Vorhelm lagen schalltechnische Untersuchungen einer Trassenänderung der Ortsumgehung zugrunde. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe der späteren straßenrechtlichen Planungsverfahren (Linienbestimmung, Planfeststellung) die Rahmenbedingungen zu überprüfen, weitere detaillierte Untersuchungen vorzunehmen und die Umsetzung mit einer zusätzlichen Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange zu gewährleisten.

Neue Konzentrationszonen für Windenergie

Ende der 90er Jahre entschied sich der Bundesgesetzgeber für eine Bevorrechtigung zum Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Stadt Ahlen hat bereits 1998 Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen, an denen diese konzentriert entstehen sollten, um im übrigen Stadtgebiet der Erholung und dem Freiraum den Vorrang einzuräumen. Während im ersten Vorentwurf zum Flächennutzungsplan noch Suchräume dargestellt waren, enthält der neue Entwurf nun Konzentrationszonen in einem Umfang von ca. 150 ha. Diese Zonen stehen zukünftig unter der Maßgabe eines Repowering. Repowering meint dabei das Ersetzen alter Anlagen durch neue, höhere (maximal 150 m) und leistungsfähigere Anlagen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen sowie die technische Graphikverarbeitung haben zwar den Flächenumfang der Konzentrationszonen reduziert, jedoch ermöglichen diese restriktionsfreien Zonen auf der anderen Seite die Errichtung von insgesamt mehr Windenergieanlagen. Der heute bereits erfreuliche Anteil des Stromes aus Windenergie (38 Mio kwh) wird in Ahlen zukünftig weiter ausgebaut. Gleichwohl behält der natürliche Landschaftsraum an anderer Stelle seine Funktion zum Schutz von Erholung und natürlichen Lebensgrundlagen.