Bauen
- 1 Stadtplanung.
- 2 Straßen -und Brückenbau.
- 3 ÖPNV.
- 4 Straßenverkehrsbehörde.
- 5 Abwasserwerk.
- 5.1 Allgemeine Informationen.
- 5.2 Baustellenübersicht.
- 5.3 Grundstücksentwässerung.
- 5.3.1 Kanalanschluss im Stadtgebiet.
- 5.3.2 Abwasserentsorgung im ländlichen Bereich.
- 5.3.3 Dichtheitsprüfung.
- 5.3.4 Kanalrückstau.
- 5.3.5 Indirekteinleiter.
- 5.3.6 Kanalanschlussbeiträge.
- 5.3.7 Abwassergebühr.
- 5.3.8 Verbrauchertipps.
- 5.3.9 Begriffe.
- 5.4 Kanalisation und Sonderbauwerke.
- 5.5 Kläranlage - Reinigung der Abwässer.
- 5.6 Gewässer.
- 6 Grundstücksverkauf.
- 7 Denkmalpflege.
8 Service
9 Externe Links
10 Stadtnetz Ahlen
Grundstücksentwässerung ohne Kanalanschluss
In ländlich strukturierten, schwach besiedelten Gebieten können aus wirtschaftlichen Gründen nicht alle Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen werden. In diesem Fall wird das häusliche Abwasser in abflusslosen Gruben gesammelt und abgefahren oder in Kleinkläranlagen gereinigt und in der Regel in ein ortsnahes Gewässer geleitet.
Der regelmäßige Betrieb und die Leerung der abflusslosen Gruben und Hauskläranlagen wird vom Abwasserwerk überwacht. Ihre Ansprechpartner sind
für die Klärschlammabfuhr:
Frau Comes
Fon: 02382 / 59-516
für den Betrieb:
Herr Schlüter
Fon: 02382 / 59-366
Dreikammersysteme und abflusslose Gruben lässt das Abwasserwerk der Stadt Ahlen entleeren. Der Inhalt wird durch ein Spezialfahrzeug abgesaugt und dem Zentralklärwerk zugeführt, wo das Abwasser auf hohem technischen (Umweltschutz-) Niveau gereinigt wird.
Bauen im Außenbereich
Beim Neubau oder Sanierung einer Kleinkläranlage können die Anträge für die wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Bau und Betrieb über das Abwasserwerk bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Warendorf gestellt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Mitarbeiter:
Herr Schlüter
Fon: 02382 / 59-366


