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Abwassergebühr

Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Ahlen vorgehaltene Entwässerungseinrichtung wurde bis Ende 2007 eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge gekoppelt war. In dieser Einheitsgebühr waren sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgte nicht separat. Das änderte sich mit der Einführung der getrennten Gebühr am 1.1.2008.

Aufgrund einer Rechtssprechung im Dezember 2007 musste die Stadt Ahlen die Gebührenstruktur neu ordnen. Insofern war es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, aufzuteilen. Es wurde zum 1.1.2008 also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wurde die bestehende Einheitsgebühr in die getrennte Gebühr aufgeteilt.

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.

Niederschlagswasser - Änderung der Flächendaten

Ändern sich die Größen und Arten oder das Einleitverhalten Ihrer versiegelten Dach- und Bodenflächen, müssen Sie die Änderungen dem Abwasserwerk der Stadt Ahlen zeitnah mitteilen.
Für den Fall, dass sich für die versiegelten Dach- und Bodenflächen Ihres Grundstückes Änderungen durch Neubau oder Rückbau ergeben, wenden Sie sich bitte bereits im Vorfeld an unsere Mitarbeiter/-innen:

Datenänderung für die Gebührenberechnung:
Frau Giesecke
Fon: 02382 / 59-515
Zeit: 8.30 bis 12.00 Uhr

Technische Beratungen:
Herr Schlüter
Fon: 02382 / 59-366