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Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerung
Undichtigkeiten in Kanalisationen und die damit verbundenen Fragen des Umweltschutzes und der baulichen Sicherheit beschäftigen seit langem die abwassertechnische Fachwelt. Während zunächst das Entweichen von Abwasser (Exfiltration) und die damit verbundenen Gefahren für die Umwelt – hier insbesondere für das Grundwasser – im Vordergrund standen, wendet sich die fachliche und rechtliche Diskussion heute verstärkt dem Eindringen von Grundwasser in das Kanalnetz (Infiltration) zu.
Fremdwasser sind diejenigen Wasserzuflüsse, die in dem jeweiligen Kanalisationsnetz nicht erwünscht sind, da sie dieses und die Abwasserreinigung unnötig belasten. Neben dem Kanalnetz werden also auch Sonderbauwerke und Kläranlagen durch Fremdwasserzuflüsse in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Fremdwasser kann sich darüber hinaus aber auch unmittelbar auf den Entwässerungskomfort der Anschlussnehmer auswirken. So können Rückstauereignisse bei hydraulischer Überlastung des Netzes durchaus zu sehr unangenehmen Folgen für die Anwohner führen.
Das Kanalisationsnetz der Stadt Ahlen hat eine Länge von ca. 380 km und ist zu zwei Dritteln als Trennsystem ausgeführt. Die Abwasserbehandlungsanlagen werden abhängig von der Jahreszeit und dem Grundwasserstand durch unzulässige hohe Fremdwassermengen belastet. Die festgestellte Abhängigkeit der Fremdwassermengen vom Grundwasserstand weist darauf hin, dass undichte Kanäle, Hausdränagen und undichte Grund- und Anschlussleitungen zum Fremdwasseraufkommen im Schmutzwasserkanal beitragen.
Die Ermittlung und Erfassung von Undichtigkeiten und Fremdwasserzuflüssen aus Netzen der Grundstücksentwässerung im Bereich des Schmutzwasserkanals erfordern ein schrittweises Vorgehen. Um die Herkunft des Fremdwassers im Kanalisationsnetz aufzuhellen, werden vom Abwasserwerk der Stadt Ahlen Untersuchungen zum Nachweis zur Fremdwassermengen- und -quellenermittlung im gesamten städtischen Schmutzwasserkanalnetz durchgeführt. TV-Untersuchungen und Anfärbeversuche zum Nachweis einer hydraulischen Verbindung zwischen dem Regen- und Schmutzwasserkanal werden zur Dokumentation des vorgefundenen Schadens herangezogen.
Bei festgestellten Schäden werden die Grundstückseigentümer auf Grundlage der Entwässerungssatzung der Stadt Ahlen zur Behebung dieser Mängel aufgefordert.
Nach durchgeführter Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung entsprechend des § 61a Landeswassergesetz NRW durchzuführen. Das Protokoll der bestandenen Dichtheitsprüfung ist dem Abwasserwerk vorzulegen.
Weitere Informationen:
In der Broschüre zum Thema Dichtheit erhalten Sie das Wesentliche zu dieser Thematik in kompakter Form. Ausführlichere Darstellungen und weitergehende Informationen sind in unserem Informationsfilm Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung enthalten.
Wir bieten Ihnen diesen Film in zwei Versionen als avi-Datei an:
Beachten Sie bitte - wegen der Dateigröße - die entsprechenden Ladezeiten des Filmes.
Zu diesem Thema können Sie hier eine gemeinsame Stellungnahme des Abwasserwerkes Ahlen und des Arbeitskreises Dichtheitsprüfung lesen.
Zur Durchführung der Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen nach § 61a Landeswassergesetz NRW sind entsprechende sachkundige Firmen einzusetzen. Eine Adressenliste steht Ihnen hier zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner im Abwasserwerk:
Herr Bushuven - Fon: 02382 / 59-365
Frau Beßmann - Fon: 02382 / 59-367 (08.00 bis 11.00 Uhr)


