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Grundstücksentwässerung mit Kanalanschluss
Grundsätzlich hat jede/r Grundstückseigentümer/in das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Ein Antrag auf Anschlussherstellung kann formlos beim Abwasserwerk - Westenmauer 10 in 59227 Ahlen - gestellt werden.
Üblicherweise sind dem Antrag beizufügen:
- Lageplan M 1:500 mit Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen auf dem Grundstück (bitte 2 Ausfertigungen beifügen)
Im öffentlichen Verkehrsraum veranlasst das Abwasserwerk die Verlegung des Anschlusskanals bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer. Wünsche bezüglich der Lage des Anschlusses werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt.
Sie haben weitere Fragen zur Grundstücksentwässerung? Herr Feldmann berät Sie gerne, Fon: 02382 / 59-276.


