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Informationen über die neuste Straßenplanung
Die Planung für das Wohnquartier Wittekindstraße, Im Hohen Kamp, In der Boltenbrede und Bruktererweg wurde am 24.03.2011 und am 29.03.2011 im Ausschuss für Bauen, Umweltfragen und öffentliche Einrichtungen vorgestellt und beschlossen.
Die Straßen werden unter Beibehaltung der bereits heute eingerichteten Tempo 30 – Zone entsprechend den Plänen ausgebaut. (Download der pdf-Dateien am Ende der Seite - die Pläne können aber auch im Rathaus, R. 505/506 eingesehen werden)
Abschnittsweise Erläuterung des Straßenausbaus:
Wittekindstraße
Die Straße wird konventionell ausgebaut, d.h. eine 5,50m breite asphaltierte Fahrbahn, 12 cm hohe Bordsteine und beidseitig gepflasterte Gehwege.
Die herausnehmbare Sperre im südlichen Bereich der Wittekindstraße bleibt erhalten, sie hat sich bei den RW-Heimspielen bewährt.
Im Hohen Kamp
Die Straße Im Hohen Kamp besteht aus 3 Abschnitten.
Die Abschnitte 1 und 2 werden konventionell mit einer 5,50m breiten asphaltierten Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen ausgebaut.
Der 3. Abschnitt erhält durch seine geringe Querschnittsbreite eine 4,75m breite gepflasterte Fahrbahn und beidseitige Gehwege.
Die Verbindung zur Dolberger Straße ist auf den letzten Metern als Geh-u. Radweg mit einer Umlaufsperre geplant.
In der Boltenbrede
Der Ausbau der Straße In der Boltenbrede besteht aus zwei unterschiedlichen Ausbauquerschnitten. In den Abschnitten 1 und 3 wird die Straße mit einer 5,50m breiten asphaltierten Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen ausgeführt.
Der Abschnitt 2 erhält durch seine geringe Querschnittsbreite eine 5,50m breite Fahrbahn (asphaltiert) und einen westlich angelegten einseitigen Gehweg.
Zwischen Abschnitt 2 und 3 ist eine Grünfläche mit Aufenthaltsfunktion und öffentlichen Parkplätzen geplant.
Bruktererweg
Der Bruktererweg wird asphaltiert. Hochborde trennen die 5,50m breite Fahrbahn von den beidseitigen Gehwegen.
Der Einbau von Fahrbahneinengungen in Form von Grünflächen soll im gesamten Wohnquartier gewährleisten, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten wird.
Lage und Anzahl der Beleuchtungsmasten wurde von den Stadtwerken überprüft und angepasst.
Das Gebiet wird nach Fertigstellung, nach den Bestimmungen des Erschließungs –u. Ausbaubeitragsrechts, mit den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern abgerechnet.
Anlagen: Lageplan
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


