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Flächennutzungsplan

Durch den Flächennutzungsplan werden unterschiedliche Nutzungsansprüche an Flächen koordiniert, verträglich zugeordnet und voraussichtlich benötigte neue Flächen für die weitere Bebauung und Erschließung als Zielvorgabe für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren sichergestellt.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 08.04.2008 durch den Beschluss des Rates eingeleitet und mit dem Feststellungsbeschluss am 01.06.2010 abgeschlossen. Der neue Flächennutzungsplan soll das alte fortgeschriebene Planwerk aus den 70er Jahren ablösen. Durch den Flächennutzungsplan werden unterschiedliche Nutzungsansprüche an Flächen koordiniert, vertraglich zugeordnet und voraussichtlich benötigte neue Flächen für die weitere Bebauung und Erschließung als Zielvorgabe für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren sichergestellt. Daraus lassen sich Ansprüche zur Nutzung von Grundstücken aber auch solche Ansprüche zum Schutz von Wohn-, Erholungs- und Umweltbedürfnissen ableiten.

Der Flächennutzungsplan wurde bis auf eine Darstellung im Bereich des ehemaligen Zementwerkes Bosenberg von der Bezirksregierung Münster genehmigt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Warendorf ist der neu aufgestellte Flächennutzungsplan am 11. September 2010 wirksam geworden.

Die sinnvolle und nachhaltige Nutzung der Flächen zu planen, heißt Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen.

Planunterlagen zur Einsichtnahme

Die Bürgerinnen und Bürger können sich durch Klick auf diesen Link die Planunterlagen, Begründungen, Umweltbericht und wichtige umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden ansehen.

Außerdem liegt der neue Flächennutzungsplan während der Dienststunden im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen zu jedermanns Einsichtnahme bereit.

Nicht wenige kleine und größere Änderungen wurden in dem aktuellen Planwerk aufgegriffen und eingearbeitet.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Ahlen für die nächsten 15 Jahre umfassen insbesondere folgende Flächennutzungen:

•    Bauflächen:  Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen und Sondergebiete

•    Verkehrsflächen

•    Flächen für den Gemeinbedarf:  Schulen, Kirchen, Krankenhäuser, Kindergärten etc.

•    Ver- und Entsorgungsflächen inkl. Anlagen zur Regenentwässerung und zum Hochwasserschutz

•    Freiflächen:  Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald

•    Konzentrationszonen für Windenergie

•    Wohn- und Gewerbeflächen

Auch wenn die Ahlener Bevölkerung mittel- bis langfristig schrumpfen wird, erfordern neue qualitative Ansprüche sowie ein Nachholbedarf in der Belegung von Wohnraum den weiteren Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Neben den noch vorhandenen Flächenreserven in rechtskräftigen Bebauungsplänen werden rund 33 ha zusätzliche Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Diese sind auf alle Stadtteile verteilt. Im Ahlener Westen wurde nun ein Wohngebiet an der Hammer Straße in die Überlegungen einbezogen. Im Abgleich mit den Ergebnissen einer städtebaulichen und umweltbezogenen Prüfung konnten nur die am besten geeigneten Flächen berücksichtigt werden.
Die zukünftige gewerbliche Entwicklung in Ahlen soll sich in den Gewerbegebieten Vatheuershof und Olfetal konzentrieren. Dazu stellt der Flächennutzungsplan neben den vorhandenen rechtskräftigen Reserven knapp 40 ha neue gewerbliche Bauflächen dar.

Entlastung der Ortskerne Dolberg und Vorhelm durch Ortsumgehungen

Der Rat der Stadt Ahlen hat am 16.12.2008 das informelle Rahmenkonzept zur Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplanung beschlossen. Dieses Konzept begründet die mittel- bis langfristige Realisierung einer Ostumgehung für Dolberg sowie einer südlichen Ortsumgehung in Vorhelm mit dem Ziel einer Verbesserung der Verkehrs- und Lärmsituation auf den stark belasteten Straßenzügen in den Ortslagen. Die Verkehrsprognose für Ahlen zeigt bei abnehmendem Binnenverkehr der Ahlener Bevölkerung insbesondere eine Zunahme der Durchgangsverkehre von 7 % auf. Da in den Ortslagen Dolberg und Vorhelm bereits heute Durchgangsverkehrsanteile von 72 bzw. 55 % zu verzeichnen sind wurden im ersten Vorentwurf Trassenvorschläge für die jeweiligen Ortsumgehungen dargestellt.

Auf Anregung einer Interessengemeinschaft aus betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Dolberg ließ die Stadt Ahlen eine weitläufige Trassenvariante mit Anschluss an das geplante Gewerbegebiet Ostdolberg untersuchen. Unter Berücksichtigung auch der schalltechnischen Ergebnisse ist im aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplanes weiterhin eine ortsnahe Trassenführung hinweislich aufgenommen worden, die jedoch modifiziert wurde. Auch in Vorhelm lagen schalltechnische Untersuchungen einer Trassenänderung der Ortsumgehung zugrunde. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe der späteren straßenrechtlichen Planungsverfahren (Linienbestimmung, Planfeststellung) die Rahmenbedingungen zu überprüfen, weitere detaillierte Untersuchungen vorzunehmen und die Umsetzung mit einer zusätzlichen Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange zu gewährleisten.

Neue Konzentrationszonen für Windenergie

Ende der 90er Jahre entschied sich der Bundesgesetzgeber für eine Bevorrechtigung zum Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Stadt Ahlen hat bereits 1998 Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen, an denen diese konzentriert entstehen sollten, um im übrigen Stadtgebiet der Erholung und dem Freiraum den Vorrang einzuräumen. Während im ersten Vorentwurf zum Flächennutzungsplan noch Suchräume dargestellt waren, enthält der neue Entwurf nun Konzentrationszonen in einem Umfang von ca. 150 ha. Diese Zonen stehen zukünftig unter der Maßgabe eines Repowering. Repowering meint dabei das Ersetzen alter Anlagen durch neue, höhere (maximal 150 m) und leistungsfähigere Anlagen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen sowie die technische Graphikverarbeitung haben zwar den Flächenumfang der Konzentrationszonen reduziert, jedoch ermöglichen diese restriktionsfreien Zonen auf der anderen Seite die Errichtung von insgesamt mehr Windenergieanlagen. Der heute bereits erfreuliche Anteil des Stromes aus Windenergie (38 Mio kwh) wird in Ahlen zukünftig weiter ausgebaut. Gleichwohl behält der natürliche Landschaftsraum an anderer Stelle seine Funktion zum Schutz von Erholung und natürlichen Lebensgrundlagen.