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Lärmaktionsplanung
Die Europäische Union hat im Jahr 2002 europaweit einheitlich geltende Vorschriften zur Erfassung von Lärmbelastungen und zur Erstellung von Lärmaktionsplänen erlassen. In NRW sind nunmehr die Kommunen dafür zuständig Lärmaktionspläne aufzustellen.
Die Stadt Ahlen beabsichtigt, den Lärm im Stadtgebiet durch verschiedene Handlungsschritte langfristig zu mindern. Im Rahmen der integrierten Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplanung aus dem Jahr 2008 wurden dazu bereits flächenhaft für das Stadtgebiet wesentliche Bausteine erarbeitet.
Die durch das Landesumweltamt NRW sowie das Eisenbahnbundesamt durchgeführte Lärmkartierung aus den Jahren 2008/ 2009 hat aufgezeigt, dass Streckenabschnitte des Straßen- und Schienenverkehrs in Ahlen vom gesetzlich definierten Umgebungslärm betroffen sind.
In der 1. Stufe der stattgefundenen Lärmkartierung sind für die Aktionsplanung in der Stadt Ahlen fünf Straßenzüge mit einer Belastung von mehr als 16.400 Kfz/Tag relevant (vgl. www.umgebungslaerm.nrw.de).
Die Eisenbahnstrecke 1.700 Hamm-Minden sowie die ihr parallele Strecke 2.990 erreichen in der Summe Zugbewegungen von mehr als 73.000 Zügen im Jahr, so dass die Parallelstrecken ebenfalls Gegenstand der Lärmkartierung waren (vgl. http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de).
Die höchsten Lärmbelastungen im Stadtgebiet werden durch den Schienenverkehr und erst danach durch den Straßenverkehr verursacht. Die für NRW festgelegten „Auslösewerte“ der Lärmbelastung für eine notwendige Lärmaktionsplanung liegen für Wohn- und Mischbaugebiete bei 70 db(A) im täglichen Mittelwert und 60 dB(A) für den Nachtzeitraum.
Auf den betreffenden Straßenabschnitten sind nach diesen Berechnungen ca. 120 Personen betroffen. Im Einwirkungsbereich der Bundesbahnlinie sind sogar ca. 440 Personen im täglichen Mittelwert und 840 Personen im Nachtzeitraum betroffen.
Der Lärmaktionsplan ist ein Strategieplan, dessen Aussagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu berücksichtigen sind. Aus ihnen erwächst kein Rechtsanspruch der BürgerInnen zur Umsetzung der Maßnahmen.
Der von der Verwaltung erarbeite Lärmaktionsplan besteht aus einem Textteil sowie insbesondere einem Aktionsplan für die Lärmreduktion an den betroffenen Straßenzügen. Zwar muss die Stadt Ahlen auch einen Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr erstellen, jedoch wurde auf ein Planwerk verzichtet und es wurden allgemeine Zielaussagen im Textteil formuliert, deren Umsetzung in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn liegt.
Der Lärmaktionsplan Straße für
- den Konrad-Adenauer-Ring
- Teilabschnitte der Kapellenstraße und Hammer Straße
- einen Teilabschnitt der Dolberger Straße und
- einen Teilabschnitt der Warendorfer Straße
enthält jeweils bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen, die lokal an den Straßenzügen ihre größte Wirkung entfalten. Darüber hinaus werden langfristige Maßnahmen aufgeführt, die im gesamten Stadtgebiet ihre Wirkung entfalten sollen wie z.B. die Förderung des Radverkehrs.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die betroffene Öffentlichkeit der Lärmaktionsplanung Stufe 1 wurde in Form eines Aushanges und weiterer mündlicher Auskünfte vom 17.01.2011 bis einschließlich 18.02.2011 beteiligt. Die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzten insbesondere Anwohner des Konrad-Adenauer-Ringes.
Beschluss über den Lärmaktionsplan Stufe 1
Der Rat der Stadt Ahlen hat am 14.04.2011 den Beschluss über die Lärmaktionsplanung Stufe 1 gemäß § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gefasst.
Das Konzept zur Lärmaktionsplanung Stufe 1 sowie die textlichen Erläuterungen können hier eingesehen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Angelika Schöning.
Forum Lärmbetroffenheit und Lärmschutz in Ahlen
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema Lärmschutz an Straßen- und Schienenwegen in Ahlen. Haben Sie Vorschläge, die vielleicht ungewöhnlich oder bis heute nicht benannt und berücksichtigt worden sind? Sind die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen der richtige Weg? Was meinen Sie? Beteiligen Sie sich hier per Email.

