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Prüfung
Es gehört zur Aufgabe des Straßenbaulastträgers die Brückenbauwerke in regelmäßigen Abständen nach der DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung) zu prüfen. Diese Prüfungen dienen dem Ziel, den Ist-Zustand festzustellen sowie frühzeitig Schadensbilder erkennen zu können, um so dauerhaft die Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) der Bauwerke zu gewährleisten. Die DIN 1076 legt in Ihrem umfangreichen Regelwerk unterschiedliche Prüfungsverfahren mit gestaffelten Zeitintervallen wie folgt fest:
Hauptprüfungen jedes sechste Jahr
Bei der Hauptprüfung sind alle Bauwerksteile (auch in schwer zugänglichen Stellen) unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen Rüstungen ect. und Prüfgeräte hautnah zu prüfen. Die einzelnen Bauwerksteile sind vor der Prüfung zu reinigen um auch versteckte Mängel erkennen zu können. Prüfberichte aus vorherigen Prüfungen sind besonders zu würdigen.
Einfache Prüfungen alle 3 Jahre
Die Prüfung kann, soweit vertretbar, ohne Verwendung von Besichtigungseinrichtungen als intensive, erweiterte Sichtprüfung vorgenommen werden.
Sonderprüfungen
Nach besonderen Ereignissen (Unfälle, Hochwasser etc.). Der Prüfumfang richtet sich nach dem jeweiligen Ereignis.
Besichtigung regelmäßig jedes Jahr
Mit Ausnahme in den Jahren, in denen Haupt- und einfache Prüfungen vorgenommen werden. Das Bauwerk ist auf offensichtliche Mängel hin zu besichtigen
Laufende Beobachtungen im Rahmen der Straßenkontrollen

