Bauen
- 1 Stadtplanung.
- 2 Straßen -und Brückenbau.
- 3 ÖPNV.
- 4 Straßenverkehrsbehörde.
- 4.1 Arbeitsstellen im öffentl. Verkehrsraum.
- 4.2 Parkraumbewirtschaftung.
- 4.3 Sonn -und Feiertagsfahrverbot.
- 4.4 Ladezeiten Fußgängerzone.
- 4.5 Schwertransporte.
- 4.6 Bewohnerparken.
- 4.7 Parkerleichterung aG.
- 4.8 Parkerleichterung light.
- 5 Abwasserwerk.
- 6 Grundstücksverkauf.
- 7 Denkmalpflege.
8 Service
9 Externe Links
10 Stadtnetz Ahlen
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
Alle Tätigkeiten oder Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken oder im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden, bedürfen nach § 45 Abs. 6 StVO der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Die Aufgaben der Verkehrsbehörde werden im Fachbereich 7 Ahlener Umweltbetriebe von der Gruppe 7.5 Zentrale Verwaltung wahrgenommen. Vor dem Beginn von Arbeiten muss der Bauunternehmer die erforderliche Genehmigung einholen.
Hierfür wird auf den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen verwiesen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang der Baustelle und Auswirkungen auf den Verkehr bis zu 14 Tagen dauern.
Bauunternehmen, die regelmäßig wiederkehrende kleinere Baustellen im Bereich von Geh- Radwegen erledigen müssen (z. B. Reparatur von Kabelstörungen für die Telekom, Reparatur von Gas- Wasser- Stromleitungen usw.) können am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Hierfür ist eine Jahresgenehmigung formlos zu beantragen. Die einzelnen Baustellen werden dann innerhalb von 3 Werktagen nach der Antragstellung von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt.
Ansprechpartner:
Herr Beier
Herr Hilbert
Verwaltungsgebühr:
15,30 € bis 180,00 €
zuzüglich Arbeitsaufwand für Beschilderungspläne, Ortstermine usw.
Antragstellung:
Die Genehmigungen sind schriftlich mit den Antragsformularen bei Herrn Beier zu beantragen

