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Schwertransporte

Auf öffentlichen Verkehrswegen dürfen Fahrzeuge nur mit bestimmten Abmessungen und Gewichten fahren, weil Straßen nach festgelegten Standards geplant und gebaut sind.
Auch für die Ladung werden im § 22 Straßenverkehrsordnung sehr genaue Vorgaben gemacht.

Häufig gibt es aber Fälle, in denen die Ladung über die Normmaße hinausgeht.


Beispiel: Schwertransport Dahlkewegbrücke

Damit die Fahrt durchgeführt werden kann, ist nach § 46 StVO eine Ausnahmegenehmigung von den o. g. Vorschriften erforderlich. Hierfür ist ein einheitlich vorgeschriebener Antrag zu verwenden, der mit Schreibmaschine auszufüllen ist.

Ansprechpartner:

Herr Beier
Herr Hilbert

Verwaltungsgebühr:
35,00€ bis 250,00€

Antragstellung:
Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Anlagen vorzulegen.