Sie sind hier: Startseite » Bildung & Kultur » Schulen » Schulentwicklung

Entwurf der Konzeption „Städt. Sekundarschule Ahlen“

Der Schul- und Kulturausschuss der Stadt Ahlen hat in seiner Sitzung am 27. September 2011 den Entwurf der Konzeption „Städt. Sekundarschule Ahlen“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Errichtung einer Sekundarschule in Ahlen zum Schuljahr 2012/2013 - unter Berücksichtigung der relevanten aktuellen landesgesetzgeberischen Vorgaben - einzuleiten.

Hintergrund

In ihrer Sitzung am 23. Mai 2011 nahmen die Mitglieder des Schul- und Kulturausschusses die Zwischenergebnisse „Schulentwicklungsplanung“ auf Basis des Eckpunktepapiers „Schulentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Ahlen 2011 - 2021“ (Verfasser: Dr. Garbe Consult) zur Kenntnis und beauftragten einstimmig die Verwaltung, die Realisierungsmöglichkeiten der Handlungsempfehlungen zur zukünftigen Gestaltung der Ahlener Schullandschaft zu prüfen.
 
Angesichts der in ihrem Fortbestehen - festgemacht an der erforderlichen Mindestgröße - fraglichen beiden Gemeinschaftshauptschulen Bodelschwinghschule und Geschwister-Scholl-Schule schlug der Schulentwicklungsplaner in seinem Eckpunktepapier eine völlige Reorganisation der Sekundarstufe vor Ort vor. Hierbei richtete er seinen Fokus auf die Errichtung einer Gemeinschaftsschule nach Auflösung der beiden Gemeinschaftshauptschulen und der Realschule und anschließender gemeinsamer „Verschmelzung“. Dieses setzte ursprünglich die Teilnahme am Modellvorhaben „Gemeinschaftsschule“ - einem Schulversuch gem. § 25 Abs. 1 und 4 Schulgesetz NRW“ - voraus und hätte einer entsprechenden Bewerbung beim Land NRW bedurft.
 
Bereits in dieser Sitzung des Fachgremiums wurde verwaltungsseitig darüber informiert, dass schon im Juni damit begonnen werde, die inhaltliche Arbeit des Projektes „Gemeinschaftsschule“ zu gestalten. Hierzu werde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bodelschwinghschule, Realschule, Geschwister-Scholl-Schule und Gymnasium gebildet, deren Arbeit vom Büro Dr. Garbe Consult und der Verwaltung begleitet werde sollte.
 
In der Sitzung am 28. Juni 2011 wurden die Mitglieder des Schul- und Kulturausschusses durch die Verwaltung über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 09. Juni 2011 informiert, dass die Gemeinschaftsschule in Finnentrop nicht auf Basis von § 25 des Schulgesetzes starten könne. Somit werde es vorerst keine weitere Bewerbungsrunde im Rahmen eines Schulversuches Gemeinschaftsschule geben. Es werde jedoch bereits im Schulministerium an einer entsprechenden Gesetzesinitiative gearbeitet, um eine Schulform „Gemeinschaftsschule“ als Regelschule zu installieren.
 
Die Arbeitsgruppe „Konzepterstellung Gemeinschaftsschule“ hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Arbeit aufgenommen. Der von diesem Arbeitsgremium erarbeitete erste pädagogische Konzeptentwurf wurde in einem gemeinsamen Termin am 19. Juli 2011 mit der Lenkungsgruppe „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ vorgestellt und diskutiert. Es herrschte breiter Konsens bei den Mitgliedern der Lenkungsgruppe, die Konzepterstellung auf Basis des vorgelegten Entwurfs weiter fortzusetzen.
 
Unter Berücksichtigung des sog. Schulkonsenses auf Landesebene und den darin vereinbarten Eckpunkten der in NRW neu zu schaffenden Sekundarschule wurde die weitere Bearbeitung des Konzeptes durch die Arbeitsgruppe und das Büro Dr. Garbe Consult forciert. Im Ergebnis konnte der Lenkungsgruppe „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ am 15. September 2011 der abschließende Entwurf „Konzeption einer Städtischen Sekundarschule Ahlen“ vorgelegt werden, der eine insgesamt positive Bewertung erfuhr.
 
Diese Konzeption ist als Anlage beigefügt und wurde in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 27. September 2011 vorgestellt.

Auf dieser Basis sollen dann die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um eine Sekundarschule in Ahlen zum Schuljahr 2012/2013 - unter Berücksichtigung der relevanten aktuellen landesgesetzgeberischen Vorgaben - zu errichten.
 
Die neue Schulform „Sekundarschule“ stand bekanntlich im Mittelpunkt der am 19. Juli 2011 von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen veröffentlichten gemeinsamen Leitlinien für einen schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz) und dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen soll nun die Umsetzung dieses schulpolitischen Konsenses erfolgen. Unmittelbar nach Ende der parlamentarischen Sommerpause hat der Landtag am 09. September 2011 in einer Sondersitzung die Gesetzentwürfe zum Schulkompromiss eingebracht. Es wird von einer Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung von Sekundarschulen in NRW in der zweiten Oktoberhälfte ausgegangen.