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30.07.10 13:53

Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei!“ jetzt in der Verbraucherzentrale

Das neue P-Konto bietet Schuldnern seit 1. Juli 2010 mehr Handlungsspielraum: Ein Guthaben von 985,15 Euro bleibt auf dem Pfändungsschutzkonto automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Im Klartext: Auch wenn gepfändet wird, kann bis zum Sockelfreibetrag Geld abgehoben sowie Überweisungen vorgenommen werden. Was rund ums P-Konto zu beachten ist und wie man grundsätzlich aus den roten Zahlen kommt, steht im aktualisierten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei!“ der Verbraucherzentrale.

Mit Hilfe des Buches kann der Ausstieg aus dem Schuldenkarussell Schritt für Schritt geplant werden. Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt oder man bei Behörden in der Kreide steht? Muss ich für Schulden des Ehepartners zahlen? Was verbirgt sich hinter dem „Verbraucherinsolvenzverfahren“? Das Buch bietet Unterstützung bei akuten Problemen und zeigt beispielhaft Strategien auf, langfristig schuldenfrei zu werden. Musterbriefe helfen beim Schriftwechsel mit Gläubigern, Gerichten oder Kreditinstituten.

Der Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei! Tipps und Hilfestellungen“ ist für 9,90 Euro in der Beratungsstelle Ahlen der Verbraucherzentrale NRW, Westenmauer 10 (Rathaus, 1. Etage), erhältlich.


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