7 Service
8 Externe Links
- 8.1 Informationen für Existenzgründer
- 8.2 donum vitae - Beratungsstelle Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
- 8.3 Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. im Kreis WAF
- 8.4 Leben mit Behinderung - Portal des Landes NRW
- 8.5 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- 8.6 Öffentliche Betreuungsangebote im Kreisgebiet
- 8.7 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
9 Stadtnetz Ahlen
Stadt Ahlen unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche bei der Fahrt ins Ferienlager
In diesen Tagen melden zahlreiche Familien ihre Kinder bei Kirchengemeinden und sonstigen Trägern zu den beliebten Reisen ins Ferienlager an. Damit auch in diesem Jahr Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit haben, eine schöne Ferienzeit z. B. im Sauerland, auf Ameland, oder etwa im sonnigen Süden zu verbringen, gewährt die Stadt Ahlen einen Zuschuss in Höhe von fünfzig Prozent des Reisepreises. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Maßnahme eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe handelt.
Anspruchsberechtigt sind Familien, die Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bei Erwerbsminderung beziehen. Außerdem Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die Kinder müssen unter 18 sein und mit dem beantragenden Elternteil zusammenleben.
Die Antragsteller müssen sich verbindlich bei den Trägern für ein Ferienlager anmelden und erhalten bei den jeweiligen Kirchengemeinden, Trägern, wie auch bei der Stadt Ahlen, das notwendige Formular zur Beantragung des Zuschusses.
Zusammen mit den entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung, der Anmeldebestätigung und dem Anzahlungsbeleg reichen die Eltern bitte das vollständig ausgefüllte Formular vor Beginn des Ferienlagers beim Jugendamt der Stadt Ahlen, Zimmer 614, ein. Weitere Auskünfte erteilt Sabine Entrup, T. 59 19 7.

