Jugend & Soziales
7 Service
8 Externe Links
- 8.1 Informationen für Existenzgründer
- 8.2 donum vitae - Beratungsstelle Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
- 8.3 Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. im Kreis WAF
- 8.4 Leben mit Behinderung - Portal des Landes NRW
- 8.5 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- 8.6 Öffentliche Betreuungsangebote im Kreisgebiet
- 8.7 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
9 Stadtnetz Ahlen
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.
Wir, von der Jugendhilfe im Strafverfahren, werden tätig, wenn wir, in der Regel von der Staatsanwaltschaft, erfahren, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird.
Wer also eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Wir begleiten und betreuen somit Jugendliche (14 - 17 Jahre alt) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre alt), die eine Straftat begangen haben.
Wir
- informieren
- beraten
- begleiten
- berichten
- vermitteln und
- besuchen
Was dies im Einzelnen heißt, kann bei den Aufgabenbereichen und den Erzieherischen Maßnahmen erfahren werden.

