Rathaus & Politik
- 1 Bürgermeister.
- 1.1 Grußwort des Bürgermeisters.
- 1.2 Vita des Bürgermeisters.
- 1.3 Sprechstunde des Bürgermeisters.
- 1.4 Aufgaben außerhalb der Stadtverwaltung.
- 1.5 Reden 2012.
- 1.6 Reden 2011.
- 1.7 Reden 2010.
- 1.8 Reden 2009.
- 2 Virtuelles Rathaus.
- 3 Ortsrecht.
- 4 Verwaltung.
- 5 Finanzen.
- 6 Sitzungsdienst.
- 7 Formulardepot.
- 8 Ausbildung.
- 9 Ausschreibungen.
- 10 Bekanntmachungen.
- 11 Heiraten in Ahlen.
- 12 Sauberes Ahlen.
- 13 Politik.
- 14 Foto-Galerien.
15 Bürgerservice online
16 Service
17 Externe Links
18 Stadtnetz Ahlen
Aufgaben von Bürgermeister Benedikt Ruhmöller außerhalb der Ahlener Stadtverwaltung
In Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Bürgermeister vertritt Benedikt Ruhmöller die Stadt Ahlen in mehreren Gremien und Organisationen. Diese Mitgliedschaften sind durch gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen der Stadt sowie entsprechende Beschlüsse des Stadtrates begründet.
Sein Engagement in den verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen zählt für Bürgermeister Benedikt Ruhmöller zu seinem umfassenden Einsatz für die Stadt Ahlen. Um politisch und öffentlich die gebotene Transparenz für sein Engagement zu gewährleisten, veröffentlicht der Bürgermeister seine Mitgliedschaften auf diesen Seiten und berichtet darüber regelmäßig im Stadtrat.
Mitgliedschaften in Gremien von Unternehmen und Gesellschaften, Vereinen und Verbände
• Stadthalle Ahlen GmbH: Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat
• Stadtwerke Ahlen mbH: Gesellschafterversammlung
• Bädergesellschaft Ahlen mbH: Aufsichtsrat
• AhlenCom Vertriebsgesellschaft mbH: Aufsichtsrat
• Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ahlen mbH: Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat
• EGA Entwicklungsgesellschaft Ahlen mbH: Gesellschafterversammlung
• Projektgesellschaft Westfalen mbH: Gesellschafterversammlung und Beirat
• Gesellschaft für Wirtschaftsförderung des Kreises Warendorf mbH: Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat
• Regionalverkehr Münsterland GmbH: Gesellschafterversammlung
• Betriebsgesellschaft Radio Warendorf mbH: Gesellschafterversammlung
• Gelsenwasser AG: Beirat
• RWE AG: Hauptversammlung und Beirat
• Kunstmuseum Ahlen GmbH: Gesellschafterversammlung und Beirat
• Sparkasse Münsterland Ost: Zweckverbandsversammlung, Verwaltungsrat und Beirat
• Hugo-Stoffers-Seniorenzentrum: Kuratorium
• Städte- und Gemeindebund NW: Mitgliederversammlung, Hauptausschuss, Ausschuss für Schule, Kultur, Sport
• Münsterland e.V.: Mitgliederversammlung, Kulturrat
• Westfalen-Initiative e.V.: Mitgliederversammlung
• Städtebund „Die Hanse“: Delegiertenversammlung
• Zukunftsaktion „Kohlegebiete“ (ZAK) e.V.: Mitgliederversammlung
• EUREGIO: Mitgliederversammlung und Rat
• Agentur für Arbeit Ahlen: Verwaltungsausschuss und Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen
• Stadtteilforum Süd/Ost e. V. Ahlen: Vorstand
• Heimatförderkreis für Westfälische Tradition Ahlen e. V.: Vorstand
• Kulturgesellschaft Ahlen e. V.: Vorstand
• Alter und Soziales e.V.: Vorstand
Vergütungen
Die vorgenannten Aufgaben erfüllt Bürgermeister Benedikt Ruhmöller grundsätzlich ohne zusätzliche Vergütung. Eine solche wurde 2010 lediglich für die Tätigkeiten bei den Stadtwerken und der Bädergesellschaft, bei der Arbeitsagentur, in den Sparkasse-Gremien und im RWE-Beirat gewährt. Die jährlichen Gesamtbeträge sind von der Zahl der Gremiensitzungen abhängig.
Im Jahr 2010 betrugen die Zahlungen der Stadtwerke und der Bädergesellschaft insgesamt 4.000 €; die RWE zahlte für die Beiratstätigkeit 5.250 €. Von diesen Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten führte Bürgermeister Ruhmöller vorschriftsmäßig 3.250 € an die Stadt ab. Nach dem Nebentätigkeitsrecht darf er 6.000 € jährlich behalten.
Die Zahlung der Sparkasse betrug 2010 insgesamt 1.126 € und das Sitzungsgeld der Arbeitsagentur 18 €. Diese Beträge sind von der Abführungspflicht der Nebentätigkeitsverordnung nicht betroffen.
Wie es vom Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes NW seit 2004 vorgeschrieben wird, berichtet Bürgermeister Ruhmöller dem Stadtrat alljährlich im ersten Quartal über seine Nebentätigkeitsvergütungen des Vorjahres und überweist den abzuführenden Betrag an die Stadtkasse.


