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18.02.10 13:16

Ergebnisse der Integrationsratswahl

Bekanntmachung der Ergebnisses der Integrationsratswahl der Stadt Ahlen vom 07.02.2010

Der Wahlausschuss der Stadt Ahlen hat am 16.02.2010 in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Integrationsratswahl vom 07.02.2010 festgestellt.

Neben dem Einzelbewerber Samim Kemerli, Groß- u. Einzelhandelskaufmann, geb. 1974 in Recklinghausen, Türke, Eckelshof 12, 59229 Ahlen, sind von den Listenwahlvorschlägen folgende Kandidaten in den Integrationsrat gewählt worden:
 Ankommen Ahlen
 1.) Ümmahan Holetzek-Tünay, Pflegedienstleitung, geb. 1970 in Giresun,Deutsche, Uhlandstr. 51, 59227 Ahlen
 Ahlener Integrationsliste
 1.) Niyazi Güler, Dipl.-Ing. Maschinenbau, geb. 1956 in Alaca-Corum, Deutscher, Julius-Abeler-Str. 7, 59227 Ahlen
 2.) Ilkay Danismaz, Energieelektroniker, geb. 1956 in Ahlen, Türke, Telegrafenweg 19, 59229 Ahlen
 Internationales Bündnis für Ahlen
 1.) Adem Türkoglu, Handelsvertreter, geb. 1968 in Eregli, Türke, Em.-v.-Ketteler-Str. 41, 59229 Ahlen
 2.) Ugur Dogan, Kaufmann, geb. 1988 in Herne, Deutscher, Am Schürhof 16, 59229 Ahlen
 3.) Matthias Harman, Bankkaufmann, geb. 1980 in Hamm, Deutscher, Zeppelinstr. 24, 59229 Ahlen
 4.) Saban Karali, Rentner, 1949 in  Caycuma, Türke, Eckelshof 29, 59229 Ahlen
 5.) Alaaddin Gönes, Maschinenbautechniker, Türke, geb. 1967 in Kütahya, Telegrafenweg 6, 59229 Ahlen
 6.) Metin Ates, Groß- u. Einzelhandelskaufmann, geb. 14.02.1978 in Ahlen, Deutscher, Brandenburger Str. 1, 59229 Ahlen

Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mir § 14 Nr. 2 der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahl für die Stadt Ahlen können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte und Bürger des Wahlgebiets,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Ahlen, den 16.02.2010

Stadt Ahlen
Der Bürgermeister

Benedikt Ruhmöller
Wahlleiter


Kategorie: Bekanntmachungen