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Informationen rund um das Osterfeuer
Im Mittelpunkt eines jeden Osterfeuers steht die Pflege des Brauchtums. Einige wichtige Grundregeln sollten dabei beachtet werden, so darf z.B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden; der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums. Diese Voraussetzung ist z. B. bei einem Kleingarten oder einem Sportverein, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang hat, gegeben. Privatpersonen ist es dagegen verboten, im eigenen Garten Brauchtumsfeuer abzubrennen.
Um einen Überblick über Zeitpunkt, Lage und Ausmaß der Osterfeuer zu erhalten, sind sie von den veranstaltenden Vereinen und Gruppen unter Nennung eines Verantwortlichen bei der Ordnungsbehörde spätestens eine Woche vor dem Abbrennen schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist zu richten an die Stadt Ahlen, Der Bürgermeister, Fachbereich 3 - Ordnungswesen -, 59225 Ahlen, oder per Fax an die (02382) 59413. Entsprechende Anzeigevordrucke erhalten Sie im Bürgerservice des Rathauses oder stehen als Download zur Verfügung.
Ganz wichtig:
Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Schnittholz. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z.B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfälle und ähnlichen Materialien, genutzt werden.
Als Mindestabstand zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude sind 100 Meter einzuhalten. Sonstige Bauten müssen mindestens 25 Meter entfernt liegen. An öffentliche Verkehrsflächen darf das Feuer nicht näher als 50 Meter heranreichen; für Wirtschaftswege gelten 10 Meter Abstand.
Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens drei Wochen vor Ostern begonnen werden, da das Lagern derartiger Materialien über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt. Das für das Osterfeuer vorgesehene Material soll aus diesem Grunde vor dem Abbrennen kontrolliert werden. Sollten dabei Abfälle gefunden werden, so müssen diese unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden.
Damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben, sollte das Brennmaterial am Tag vor dem Abrennen noch einmal umgeschichtet werden, zugleich können dabei noch ungeeignete Stoffe aussortiert werden.
Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie z.B. Benzin oder Öl, verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.
Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass nicht durch Rauch oder Funkenflug Personen oder benachbarte Grundstücke gefährdet werden. Dass das Feuer stets beaufsichtigt wird und einfache Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) für alle Fälle in der Nähe sind, sollte selbstverständlich sein.
Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gründlich gegen Funkenflug mit Erde abzudecken. Innerhalb einer Woche nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze zu säubern und die Verbrennungsrückstände zu entsorgen.
Zum Schutz der Allgemeinheit wird die Stadtwacht zwischen Karsamstag und Ostermontag in den Abendstunden stichprobenweise prüfen, ob die Verhaltensregeln eingehalten werden.

