Rathaus & Politik
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Grund- und Gewerbesteuer
Satzung vom 18.12.2007 über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Ahlen
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGB. I 1973 S. 965), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 01.12.1936 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I 2002 S. 4167) in den jeweils gültigen Fassungen und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NRW 1981 S. 732 / SGV NRW 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666 / SGV NRW 2023) hat der Rat der Stadt Ahlen in seiner Sitzung am 18.12.2007 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Ahlen wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)390 v.H.
2. Gewerbesteuer 425 v.H.
§ 2
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2008.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
B E K A N N T M A C H U N G S A N O R D N U N G
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO/NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Ahlen, 18.12.2007
gez.
Benedikt Ruhmöller
Bürgermeister

