Die ausgewählten Jugendschöffen finden ihren Einsatz an der Jugendstrafkammer in Münster und am Jugendschöffengericht in Ahlen. Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Ahlen haben und die zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sowie die Befähigung der deutschen Sprache sind ebenso grundlegende Voraussetzungen.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter und entscheiden genauso wie ein hauptamtlicher Richter über die Schuld oder Unschuld von Angeklagten. Neben Lebenserfahrung werden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Unparteilichkeit und geistige Reife sowie Erfahrungen in der Jugendarbeit oder erzieherische Befähigungen vorausgesetzt.
Die Vorschlagsliste der Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, die letztendliche Auswahl und Entscheidung für das Amt trifft das Landgericht.
Interessenten für dieses anspruchsvolle Ehrenamt richten ihre Bewerbung bis zum 16. April an Lisa Marie Rammler vom Fachbereich Jugend, Soziales und Integration der Stadt Ahlen. Kontakt: Rammlerl@stadt.ahlen.de (Tel. 0178 2956399). Auf Wunsch kann das Bewerbungsformular zugeschickt werden, es ist aber auch erhältlich auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de. Auf dieser Homepage finden sich zahlreiche Informationen rund um das Amt der Schöffen und Jugendschöffen.