Vier Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein:
1) Ladeleistung sollte nicht mehr als elf Kilowatt betragen
2) Ladestationen müssen intelligent vernetzt sein
3) Die bezuschusste Wallbox darf nicht öffentlich zugänglich sein und dient nur der privaten Nutzung
4) Der Ladestrom soll zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen (entweder Ökostrom über entsprechenden Liefervertrag oder vor Ort aus der PV-Anlage)
Antragsberechtigt:
- Bauträger, Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen
Den Zuschuss müssen Sie vor dem Beginn des Vorhabens über das KfW-Zuschussportal beantragen. Weitere Informationen