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Ministerin hat entschieden: Ahlener Rathaus wird kein Denkmal

Seit Oktober lag der Fall auf dem Schreibtisch von Landesbauministerin Ina Scharrenbach. Jetzt ist in Düsseldorf die Entscheidung in letzter Instanz gefallen: Der Komplex aus Ahlener Rathaus und Stadthalle hat keinen Denkmalwert. Darüber hat die Ministerin am Vormittag Bürgermeister Dr. Alexander Berger in einem Telefongespräch informiert.

„Der Stadt Ahlen und ihren Bürgerinnen und Bürgern eröffnet sich damit die angestrebte Möglichkeit, frei über die Zukunft von Rathaus und Stadthalle entscheiden zu können“, reagierte Berger in einer ersten Stellungnahme.

Mit der abschließenden und bindenden Entscheidung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Denkmalbehörde, dem Ahlener Rathaus sowie der Stadthalle keinen Denkmalwert zuzugestehen, wird die zugrundeliegende Entscheidung der Stadt Ahlen als Untere Denkmalbehörde uneingeschränkt bestätigt. Damit greift die heutige Entscheidung teilweise die umfangreichen Begutachtungen und damit einhergehenden Begründungen der Unteren Denkmalbehörde sowie des Fachgutachtens von Herrn Prof. Werling auf. „Es war richtig und wichtig, für unsere Rechts- und Fachansicht einzustehen, um möglichst große Freiheitsgrade für die Realisierung des wichtigsten städtebaulichen Projektes zu erzielen“, so Berger.

Im Ergebnis ließen die vielschichtigen Gründe in Form einer Anhäufung von städtebaulichen, architekturgestalterischen, baukonstruktiven und bauphysikalischen Mängeln nur den Schluss zu, dass dem Objekt aufgrund der Summe der Problematiken auf verschiedensten Ebenen kein Zeugniswert im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NRW zuerkannt werden kann. Ein sehr prägnantes Beispiel für diese Feststellungen ist die mangelhafte und seit der Entstehungszeit in mehrfacher Hinsicht untaugliche Fassadenkonstruktion des Rathauses.

Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Wochen die für eine Diskussion, Bewertung, Abwägung und letztendlich auch eine Entscheidung notwendigen Arbeitsunterlagen zusammenstellen und in Form einer Beratungs- und Beschlussvorlage veröffentlichen. „Dabei wird die Fragestellung zu beantworten sein, ob die Zukunft mit der grundlegenden Sanierung der Gebäude gemäß dem sogenannten Plan A oder durch Neubauten am gleichen Standort - Plan B - besser gestaltet werden kann“, sagt Stadtbaurat Andreas Mentz. Nun bestehe die Möglichkeit, in der ersten Jahreshälfte endlich zu einer für die Zukunft der Stadt Ahlen sehr bedeutsamen Entscheidungsfindung zu kommen, auf die seit fast zwei Jahrzehnten hingearbeitet wird.

Der jetzigen Entscheidung durch die Ministerin ging das sog. Unterschutzstellungsverfahren voraus. Im Oktober teilte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe der Stadt Ahlen mit, dass er sich nicht ihrer Auffassung anschließen wollte, wonach für das Rathaus kein Denkmalwert erkannt wird. Das Landesdenkmalamt forderte daraufhin die Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde ein. Bürgermeister Berger und Stadtbaurat Mentz sind nach der Ministerinnen-Entscheidung erleichtert, dass die stichhaltigen und nachvollziehbaren Argumente der Stadt überzeugt haben.

Foto: Das Ahlener Rathaus muss nicht als Denkmal eingetragen werden. Das hat die zuständige Ministerin in letzter Instanz entschieden.

Das Ahlener Rathaus muss nicht als Denkmal eingetragen werden. Das hat die zuständige Ministerin in letzter Instanz entschieden.