In dem Brief, der auch an die für den Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen zuständige Ministerin Ina Scharrenbach adressiert ist, verweisen die Unterstützer auf den besonderen Stellenwert des Gebäudes. „Das Kultur- und Verwaltungszentrum ist ein wichtiges Zeugnis bürgerlichen Selbstbewusstseins, städtischer Kultur und Architektur in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es. Die Unterzeichner gestehen zu, dass „aufgrund gravierender Unterhaltungsmängel“ eine Sanierung absehbar notwendig sei. Diese müsse unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erfolgen.
Bürgermeister Berger zollte den Initiatoren des Briefes Anerkennung für das Engagement, sich mit Geschichte und Architektur der Stadt Ahlen zu befassen. Erhalt der Baukultur sei für die Stadt ein hochrangiges Thema. So habe der seit sieben Jahren installierte Gestaltungsbeirat bei wichtigen Stadtbild prägenden Projekten seine unumstrittene Expertise gewinnbringend eingebracht. Bei Neuerrichtung von öffentlichen Bauten, Platzflächen oder Parkanlagen sei es in Ahlen inzwischen selbstverständlich, „qualifizierende Verfahren“ wie beispielsweise Wettbewerbe durchzuführen.
Kernaufgabe bei Rathaus und Stadthalle sei es nun, so Andreas Mentz, „für die Verwaltung akzeptable Arbeitsbedingungen zu schaffen.“ Es müsse ein Ort der Bürger entstehen, der Kultur, Bildung und städtische Dienstleistungen viel stärker zusammenbringe, als das heute der Fall sei.
Die Übergabe des Offenen Briefs erfolgte nur wenige Stunden vor Veröffentlichung der ministeriellen Entscheidung, dem Ahlener Rathaus keinen Denkmalwert zuzubilligen. „Im Ergebnis ließen die vielschichtigen Gründe in Form einer Anhäufung von städtebaulichen, architekturgestalterischen, baukonstruktiven und bauphysikalischen Mängeln nur den Schluss zu, dass dem Objekt aufgrund der Summe der Problematiken auf verschiedensten Ebenen kein Zeugniswert im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW zuerkannt werden kann“, begründete das Heimatministerium als Oberste Denkmalbehörde seine Entscheidung in letzter Instanz.