Wahl zum Integrationsrat 2020

Mitglieder des Integrationsrates (01.06.2021 aktualisiert)

Vorstand

Foto: Ergül Aydemir - Vorsitzende
Ergül Aydemir - Vorsitzende
Foto: Metin Ates - 1. Stellv. Vorsitzender
Metin Ates - 1. Stellv. Vorsitzender
Foto: Maria Usai  - 2. Stellv. Vorsitzende
Maria Usai - 2. Stellv. Vorsitzende

Weitere gewählte Mitglieder

Foto: Mohammed Abiad
Mohammed Abiad
Foto: Burak Koc
Burak Koc
Foto: Serwer Murad
Serwer Murad
Foto: Maria Ruppel
Maria Ruppel
Foto: Fatih Uslu
Fatih Uslu
Foto: Deniz Falik Yalcin
Deniz Falik Yalcin

Entsendete Mitglieder durch den Rat der Stadt Ahlen

Dr. Gabriel Hanne (CDU)
Dietmar Kupfernagel (CDU)
Bernhard Meiwes (SPD)
Frank Viehfeger (SPD)
Benjamin Fenger (B‘90/Grüne)
Sven Hanses (Gast, BMA)
Silvia Hillebrand (Gast, FWG)

Weitere Informationen

erhalten Sie im Ratsinformationssystem 
oder im  Integrationsteam:
Christiane Heuser: Tel. 02382 – 59 305 (bis 30.06.2021) 
Mehmet Tanli: Tel. 02382 – 59 745
Daniela Noack: Tel. 02382 – 59 747
Integrationsteam@stadt.ahlen.de

Ergebnis der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Ahlen am 13.09.2020

Basierend auf den Ergebnissen vom 13.09.2020 bilden demnach den Integrationsrat der Stadt Ahlen:

Einzelbewerber
Abiad, Mohamed
 
AIL
Uslu, Fatih 
Ates, Metin 
Koc, Burak

DnA
Usai, Maria
Ruppel, Maria

NEWROZ
Ahmad, Hazem

RESPEKT
Aydemir, Ergül
Baschar, Minas 

SLAVIC VOICE
Streisel, Alexandra Maria

 

Am Sonntag, 13. September 2020, wird am Tag der Kommunalwahl auch der Integrationsrat der Stadt Ahlen neu gewählt.
Informationen finden Sie auf dieser Internetseite der Stadt Ahlen und in der Wahlordnung zur Durchführung der Integrationsratswahlen in der Stadt Ahlen.

Kontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Stadt Ahlen – Wahlamt

Ansprechpartnerin:
Frau Fischer
Tel: 02382/ 59-256
Fax: 02382/ 59-413
eMail: wahlen@stadt.ahlen.de

oder an das Integrationsteam
eMail:  integrationsteam@stadt.ahlen.de

Ansprechpartnerin:
Frau Heuser - Integrationsbeauftragte
Tel. 023 82 – 59 305
Rathaus – 5. Etage - Raum 540

Ansprechpartner:
Herr Tanli - Integrationsteam   
Tel. 02382 - 59 745
Rathaus -. 5. Etage - Raum 543

Allgemeine Informationen des Landesintegrationsrates zur Integrationsratswahl in NRW: https://integrationsratswahlen.nrw/

 

Was ist der Integrationsrat?

Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten.
Der Integrationsrat ist wichtig, um die Belange der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wirkungsvoll und nachhaltig in der Stadtpolitik in Ahlen zu vertreten.

Mitglieder des Integrationsrates in Ahlen sind

• 10 direkt gewählte Mitglieder und
•  5 entsendete Ratsmitglieder

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Integrationsrat und dem Rat der Stadt Ahlen ist  gewährleistet und sichert aktive Integrationspolitik in der Stadt.

Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, können sich die Integrationsräte mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere wird er sich mit der Lösung der Probleme beschäftigen, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen verschiedener ethnischer Herkunft ergeben. Er strebt dabei die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung aller an.

Wer ist wahlberechtigt? - Wer darf wählen?

Alle Ausländer*innen, die am Wahltag
• 16 Jahre alt sind
• sich seit mindestens einem Jahr (13. September 2019)  im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
• in Ahlen ihre Hauptwohnung mindestens seit dem 28. August 2020 haben. (16. Tag vorher)

Wahlberechtigt sind auch Deutsche,
• die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben (unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt)
• die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
• die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben
• EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
• Aussiedlerinnen und Aussiedler

Nicht wählen dürfen Ausländer*innen,
• auf die das Aufenthaltsgesetz (§ 1 Abs. 2 AufenthG) keine Anwendung findet und
• Asylbewerber*innen

Wer kann kandidieren? – Wer darf gewählt werden?

Kandidieren dürfen
• alle wahlberechtigten Personen sowie
• alle Bürger*innen der Stadt Ahlen.

Außerdem muss die Kandidatin oder der Kandidat am Wahltag
• 18 Jahre alt sein,
• sich seit mindestens einem Jahr (13. September 2019) in Deutschland rechtmäßig aufhalten und
• in Ahlen den Hauptwohnsitz seit mindestens dem 13. Juni 2020 haben (3 Monate vorher).

Wie kann man kandidieren?

ie Kandidatur kann als Einzelbewerbung erfolgen oder als Listenwahlvorschlag mit mehreren Personen.

WICHTIG!
Das Integrationsteam bietet eine Beratung und Begleitung interessierter Kandidat*innen an.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

• Kandidat*innen benötigen Personen, die sie für die Wahl zum Integrationsrat vorschlagen.
• Stellvertreter*innen können benannt werden. Die Regelung der Vertretung gilt auch im Fall des Ausscheidens („Nachrücken“).
• Jeder Listenwahlvorschlag muss nach demokratischen Regeln aufgestellte Personen benennen und einen gewählten Vorstand besitzen.
• Der Wahlvorschlag muss Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung sowie E-Mail-Adresse oder Postfach des Wahlbewerbers und des jeweiligen Stellvertreters enthalten.
• Jeder Wahlvorschlag muss als „Listenwahlvorschlag“ oder als „Einzelbewerber“ gekennzeichnet und mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein
• Für Wahlvorschläge sind die Formblätter zu verwenden, die das Integrationsteam oder Wahlamt bereithält
• Wahlvorschläge können bis zum 16. Juli 2020, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden (59. Tag vorher)

Formulare - Download - KANDIDATUR

Hier finden Sie die Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen:

EINZELBEWERBUNG - Einzelkandidatur

LISTENWAHLVORSCHLAG - Wählergruppe

 

Wie wird gewählt?

Die Wahlberechtigten, die bis zum 02. August 2020 (42.Tag vorher) im Wählerverzeichnis stehen, erhalten automatisch per Post bis spätestens zum 23. August 2020 eine Wahlbenachrichtigung (Karte und/ oder ein Infoschreiben). (21. Tag vorher)

Wichtig:
Wahlberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit = Eingebürgerte und (Spät-)Aussiedler*innen stehen nur dann automatisch im Wählerverzeichnis, wenn die Einbürgerung im Bürgerservice des Rathauses bekannt ist bzw. die Eintragung in das Wählerverzeichnis bereits bei vorherigen Wahlen beantragt wurde! Dann erfolgt sie automatisch.

Alle anderen Eingebürgerten müssen sich vorab bis spätestens zum 01. September 2020 (12. Tag vorher)
Dann können auch sie wählen.
Das Wählerverzeichnis liegt aus im Rathaus Ahlen, Westenmauer 10 in Ahlen, Büro E05 (Frau Fischer).

Wann und wo wird gewählt?

Die Wahl zum Integrationsrat 2020 findet gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt:

am Sonntag, 13. September 2020 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

• Gewählt werden kann in jedem Stimmbezirk („Wahllokal“)
• Die Stimmbezirke sind identisch mit denen der Kommunalwahl  

Wichtig
Es gibt die Möglichkeit der Briefwahl.

Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag bis 16.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.

Die Auszählung aller Stimmen erfolgt zentral im Rathaus der Stadt Ahlen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Wahlamt oder im Integrationsteam. Diese Informationen werden demnächst auch hier ergänzt.

 

Bekanntmachungen

Hier finden Sie demnächst die Bekanntmachungen zur Wahl
• Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Ahlen am 13.09.2020
• Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Ahlen am 13.09.2020
• Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Integrationsratswahl der Stadt Ahlen am 13.09.2020
• Wahlbekanntmachung der Stadt Ahlen für die Integrationsratswahl

Ergebnisse der Integrationsratswahl 2014

Am 25. Mai 2014 fand die Integrationsratswahl statt. Die Ergebnisse der Wahl haben wir hier kompakt für Sie zusammengestellt.