Bauordnung
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Ahlen bietet ein Beratungs- und Informationsangebot für alle, die in Ahlen bauen möchten.
Für den Neubau, den Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Die Mitarbeiter*innen der Gruppe Bauordnung stehen Ihnen für persönliche Beratungsgespräche zu baurechtlichen Fragen während der Öffnungszeiten oder nach persönlicher Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Zurzeit können persönliche Beratungsgespräche nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung stattfinden.
Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter*innen für die Bezirke Nord/West und Süd/Ost finden Sie unter dem Punkt Bauberatung.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die wesentlichen Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde informieren und erste Hinweise zu den jeweiligen Antragsverfahren erhalten.
Weitere allgemeine Hinweise zu den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und zum Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens erhalten Sie im Bauportal.NRW
- Antragsverfahren
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den einzelnen Antragsverfahren (Bauantrag, Bauvoranfrage, Genehmigungsfreistellung etc.).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen der Bauordnung.
- Bauberatung
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen und die Sprechzeiten.
Zurzeit können persönliche Beratungsgespräche nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung stattfinden.
- Bauaktenarchiv
Eigentümer*innen von Grundstücken haben die Möglichkeit, die zu ihrem Grundstück geführten Archivakten nach Terminabsprache einzusehen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
- Baulastenauskunft
Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen für eine Baulastenauskunft.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Bildung von Wohnungsteileigentum benötigen Sie eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde über der Abgeschlossenheit der Wohnungen.
- Übersicht Gruppe 6.3 Bauordnung
Eine Übersicht über die Organisation der Gruppe 6.3 Bauordnung und die Dienstleistungen aus diesem Bereich erhalten Sie über diesen Link zum Serviceportal.