Windenergie

Der Ausbau regenerativer Energie sowie allgemeine Klimaschutzbemühungen beschäftigen auch die kommunale Politik in Ahlen. Die Landesregierung NRW sieht in der Windkraft eine Energieform, die einen großen Anteil zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten kann. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens 15% des Strombedarfes aus heimischer Windkraft gedeckt werden. Da sich die münsterländische Regionalplanung mit der künftigen Darstellung von Vorranggebieten aus der flächenhaften Steuerung zurückzieht wird eine rechtssichere kommunale Planung umso bedeutsamer. Diese soll den Ausbau der Windenergie einerseits auf geeignete Standorte konzentrieren und andererseits der Windenergie genügend Raum belassen und das grundsätzlich bestehende Baurecht nicht zu stark einschränken.

In einer gemeinsamen Sitzung von Fachausschüssen wurden am 08.11.2016 die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden erstmals umfassend beraten, um den Feststellungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ratssitzung am 15.12.2016 vorzubereiten. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den aufgeführten Unterseiten. Ansprechpartnerin im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen ist

Herr Andreas Lütke Harmann, Tel. 02382 59 340, LuetkeHarmannA@stadt.ahlen.de