Hochbordabsenkung

Um mit einem Fahrzeug auf das eigene Grundstück fahren zu können, muss eine vorh. Bordanlage im Bereich der Zufahrt abgesenkt werden. Ein nicht abgesenkter Bord darf gem. StVO nicht mit Fahrzeugen überfahren werden. Hinzu kommt, dass Gehwege nicht für eine Belastung mit Fahrzeugen ausgelegt sind.

Für eine erforderliche Bordabsenkung ist eine Genehmigung der Stadt Ahlen, Ahlener Umweltbetriebe, Straßenbau u. Verkehrswesen einzuholen. Hierfür ist ein Lageplan vorzulegen, in dem das Grundstück und die geplante Maßnahme (Lage u. Länge der Absenkung) erkennbar ist.

Weitere Hinweise für eine Bordabsenkung:

• Genehmigung ist gebührenpflichtig
• Maßnahme erfolgt auf eigene Kosten
• Maßnahme darf nur durch eine Fachfirma ausgeführt werden


Ansprechpartnerin im Rathaus ist Susanne Kimm