„Das ist überhaupt keine gute Idee“, sagt Bürgermeister Dr. Alexander Berger zu Berichten über Kinderbetreuungsgruppen, die sich privat oder in Unternehmen bilden. Berger versteht die gute Absicht hinter dem Engagement, warnt aber eindringlich: „Neue Gruppen zusammenzusetzen, erhöht das Risiko von Infektionen.“

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Die von Bund und Ländern am gestrigen Abend (16. März) angekündigten weiteren Einschränkungen im öffentlichen Leben gelten derzeit noch nicht. Insbesondere die Ankündigungen, Teile des Einzelhandels zu schließen und die Öffnungszeiten von Restaurants und Gaststätten zu verkürzen, haben bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden zu Verunsicherung geführt.

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Im gesamten Gebiet der Stadt Ahlen sind ab Dienstag (17. März) alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch Feierlichkeiten in privatem Rahmen und in privaten Räumen.

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Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Beschäftigten der Stadtverwaltung schränkt die Stadt Ahlen ab Dienstag (17. März) die Erreichbarkeit ihrer Dienststellen ein. Publikumsverkehr ist nur noch nach telefonischer Voranmeldung möglich. Die Fachbereiche bleiben grundsätzlich weiter telefonisch oder per Email erreichbar.

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Krisenzeiten erfordern Nachbarschaftshilfe. Zahlreiche Menschen bieten zurzeit ihre Hilfe an, um älteren und geschwächten Menschen Unterstützung bei Einkäufen zu geben. „Wir möchten helfen, dieses Engagement zu bündeln“, sagt Simon Büscher, Ehrenamtsbeauftragter der Stadt Ahlen.

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In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am heutigen Sonntag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden.

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Ab Montag schaltet die Stadt Ahlen für Bürgerinnen und Bürger ein Corona-Telefon, das zu den Dienstzeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der Rufnummer 02382 59-444 zu erreichen ist.

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein von Montag an bis zum 19. April geltendes Betretungsverbot für Schulen und Kindertageseinrichtungen ausgesprochen. Vom Familienministerium ist jetzt geregelt worden, dass Kinder von Schlüsselpersonen Angebote der Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.

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Nachdem bereits am Donnerstag alle öffentlichen Veranstaltungen der VHS Ahlen, Sendenhorst und Drensteinfurt abgesagt wurden stellt die VHS nun auch den Kursbetrieb bis zum Ende der Osterferien an allen drei Standorten vollständig ein. Damit unterstützt die VHS das Anliegen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen.

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