Ukraine-Hilfe

Erste Schritte in der Stadt Ahlen - Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Interessierte

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität (Stand: 18.03.2022)

Diese Übersicht soll eine erste Orientierung bieten mit Blick auf die Rechte und vor allem Anprechparter*innen in der Stadt für Menschen, die selbst aus der Ukraine geflüchtet sind und sich nun in Ahlen aufhalten.

Darüber hinaus kann die FAQ Liste Ahlener*innen, die geflüchteten Personen unterstützen und interessierten Bürger*innen einen Einblick in die Thematik geben.

Ahlener Ansprechparter*innen für Zuwander*innen und ausgewählte Dienste für verschiedene Lebenslagen (pdf-Übersicht)

 

1. Registrierung und Anmeldung

Welche Personengruppen erhalten vorübergehenden Schutz? 
Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und sonstige Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genossen haben sowie Familienangehörige dieser Personengruppen.

Welchen rechtlichen Status hat diese Personengruppe?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird laut einem Beschluss der Europäischen Union ein vorübergehender Schutzstatus gewährt. Dieser wird durch § 24 Aufenthaltsgesetz geregelt.

Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei nach Deutschland eingereist sind, dürfen sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der 90 Tage bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Es wird dringend empfohlen, sich so früh wie möglich bei der Ausländerbehörde und der Stadt Ahlen anzumelden, da nur so Hilfeleistungen möglich sind.

Registrierung bei der Ausländerbehörde und Meldung bei der Stadt Ahlen
Bitte registrieren Sie sich zeitnah bei der Ausländerbehörde, unabhängig davon, ob Ihre Daten bereits an anderer Stelle erfasst wurden. Eine Registrierung ist bei der Ausländerbehörde vorzunehmen. 

Nutzen Sie dafür das vorgesehene Online-Formular - Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Sie Zugriff auf alle weiteren Leistungen und Hilfen erhalten können.

Darüber hinaus haben Sie sich im Bürgerservice der Stadt Ahlen mit Ihrem Wohnsitz anzumelden. Terminvergabe online HIER oder unter der Tel. 02382 59-401.

Alleinreisende minderjährige Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die nicht mit den Erziehungsberechtigten eingereist sind.

Ein*e Minderjährige*r erhält dann einen Vormund, wenn deren/ dessen Eltern die Personensorge nicht selber ausführen können, z.B. wenn diese in der Ukraine verblieben oder verstorben sind oder der Kontakt abgebrochen wurde. Der/ die Minderjährige bekommt alle Unterstützungsleistungen des Jugendamtes.

Bitte nehmen Sie Kontakt zum Jugendamt der Stadt Ahlen auf: Tel. 02382 59-244 oder E-Mail: jugendamt@stadt.ahlen.de

 

2. Unterkunft und Leistungsbezug

Habe ich Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. Unterkunft, Unterhalt zum Leben, Versicherungen, Gesundheitsleistungen usw.)?
Nach erfolgter Registrierung erhalten alle Personen, die vom Anwendungsbereich des § 24 AufenthG erfasst sind, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 
Bereits vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bekommen Betroffene die grundlegenden Sozialleistungen für den Lebensunterhalt, sowie eine Unterkunft und Gesundheitsleistungen vom Sozialamt. 

  • Wenden Sie sich an die Gruppe „Soziales“ 
  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem entsprechenden Kolleg*in:
  • Herr Runge, Tel. 02382 59-510 (für die Anfangsbuchstaben des Nachnamens: A, B, J)
  • Frau Weißen, Tel. 02382 59-270 (C, M, P, Q)
  • Frau Lahme, Tel. 02382 59-535 (K, L, V, X)
  • Frau Sitarek, Tel. 02382 59-265 (S, T, U, Z)
  • Frau Adomat, Tel. 02382 59-206 (D, G, H, N, Y)
  • Herr Beyer, Tel. 02382 59-268 (E, F, I, O, R, W)

Offene Sprechstunde am Donnerstag von 14.30 bis 17.00 Uhr.

3. Unterstützung im Alltag

Wo erhalte ich Unterstützung im Hinblick auf die Bewältigung des Alltags?
Sie haben vollen Zugang zu allen Beratungs- und Dienstleistungen in der Stadt Ahlen. 
Eine Übersicht mit konkreten Ansprechpartner*innen für verschiedene Lebensbereiche finden Sie HIER.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Unterstützung im Alltag durch ehrenamtlich engagierte Bürger*innen. Auskunft gibt die Gruppe „Vielfalt, Engagement und Demographie“ der Stadt Ahlen: Daniela Noack, Tel. 02382 59-747 oder Selda Comcuoglu, Tel. 02382 59-567 oder unter E-Mail Integrationsteam@stadt.ahlen.de

Möglichkeiten der Sprachmittlung
Leider sind Sprachmittler*innen nicht in dem Ausmaß vorhanden, dass diese alle nach Ahlen kommende Menschen unterstützen können, daher bitten wir auch aktiv Onlineübersetzungsprogramme wie z.B. google translate zu nutzen.

Für besonders wichtige Gespräche bei Behörden, Schulen usw. versuchen wir, ehrenamtliche Sprachmittler*innen zu vermitteln. Bitte nehmen Sie Kontakt auf zur Gruppe „Vielfalt, Engagement und Demographie“ der Stadt Ahlen, Sandy Richter, Tel. 02382 59-492 oder Simon Büscher, Tel. 02382 59-450, E-Mail ehrenamt@stadt.ahlen.de 

Darüber hinaus können Sie als Institution - wenn Sie Sprachmittler*innen suchen - sich auch an den Sprachmittlerpool des Kreises Warendorf wenden. Information und Kontakt hier.

 

4. Beratung in flucht- und migrationsspezifischen Fragen

In Ahlen gibt es eine Vielzahl an Beratungsstellen, die nach unterschiedlichen Schwerpunkten Menschen, die neu zuwandern, beraten und unterstützen. Hier finden Sie die Kontaktdaten (pdf-Übersicht)

 

5. Gesundheit

An wen wende ich mich im Krankheitsfall?
Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen Leistungen einschließlich Arznei- und Verbandmitteln im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetztes gewährt.

Das gilt auch für Impfungen wie die Corona-Schutzimpfung, die wir dringend empfehlen! Diese kann bei Hausärzten vor Ort, in Impfzentren oder bei speziellen Impfaktionen durchgeführt werden.

Bitte wenden Sie sich nach einer Terminvereinbarung mit dem/ der Ärzt*in an die Gruppe „Soziales“ – hierüber erfolgt die Kostenübernahme: Michelle Jungilligens Tel. 02382 59-496 oder E-Mail Jungilligensm@stadt.ahlen.de. In dringenden Fällen können Sie die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufsuchen.

Kann ich bei Bedarf psychologische Betreuung erhalten?
Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft Menschen mit psychischen Erkrankungen, weitere Informationen unter Kreisverwaltung Warendorf: Sozialpsychiatrischer Dienst

Wenn Sie selbstständig eine/n freie/n Therapeut*in aufsuchen möchten, wenden Sie sich bitte wegen der Kostenübernahme an die Gruppe „Soziales“: Michelle Jungilligens Tel. 02382 59-496 oder E-Mail Jungilligensm@stadt.ahlen.de.

Darüber hinaus gibt es in Ahlen die Möglichkeit sich an das psychosoziale Traumazentrum für Flüchtlinge der Innosozial GmbH zu wenden. Informationen unter Psychosoziales Traumazentrum für Flüchtlinge  - Innosozial – Soziale Hilfen aus einer Hand.

 

6. Finanzen

Kann ich in Deutschland ein Konto eröffnen?
Geflüchtete aus der Ukraine haben die Möglichkeit in Deutschland mit einem Pass jederzeit ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Da allerdings häufig kein Pass vorliegt, soll zukünftig die Vorlage eines ukrainischen Personalausweises als Ausweisdokument ausreichen, um eine Kontoeröffnung zu vereinfachen. Die Sparkassen und Banken sind derzeit dabei, dieses Verfahren nach und nach umzusetzen. Weitere Unterlagen werden dann nicht mehr benötigt. (Derzeit kann es noch sein, dass weitere Unterlagen angefordert werden.)

Auf welchem Weg kann ich eine deutsche Handykarte beantragen?
Derzeit bieten einige Mobilfunkanbieter kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine an, die kostenlostes Telefonieren und die Nutzung des Internets ermöglichen.

Beispielsweise ist bei der Telekom in den entsprechenden Shops pro Person eine SIM-Karte erhältlich. Für die Ausstellung ist ein Ausweisdokument notwendig. (Andere Anbieter verteilen SIM-Karten über Hilfsorganisationen.)

 

7. Spracherwerb

Ist es mir möglich an einem Deutsch- oder Integrationskurs teilzunehmen?
Geflüchteten aus der Ukraine wird die Teilnahme an einem Integrationskurs dort ermöglicht, wo noch Plätze vorhanden sind. Beratung zu Integrationskursen vor Ort erhalten Sie bei:
Volkshochschule der Stadt Ahlen, Tel. 02382 59-436
Netzwerk Beruf und Bildung (NBB) - Tel. 02382 888640
AWO Bildung und Lernen gGmbH Tel. 02382 2073 und
Bildungsinstitut Münster (BiMS) Tel. 02382 7668005.

Gibt es eine Kinderbetreuung bei den Integrationskursen? 
Kinderbetreuung wird bei den Integrationskursen der VHS Ahlen angeboten: Volkshochschule der Stadt Ahlen, Tel. 02382 59-436.

Gibt es außer der Teilnahme an einem Integrationskurs noch weitere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen?
Die Volkshochschule bietet neben den Integrationskursen weitere Kurse an, in denen Basiskenntnisse der deutschen Sprache erlernt werden können. Auch hier ist nach Absprache eine Kinderbetreuung möglich: Volkshochschule der Stadt Ahlen, Tel. 02382 59-436.

Gibt es auch Deutschkurse für Kinder?
Die VHS initiiert unterschiedliche Deutschkurse auch für Kinder, die sowohl am Vormittag in den (weiterführenden) Schulen als auch am Nachmittag (Lernförderung) angeboten werden:
Volkshochschule der Stadt Ahlen, Tel. 02382 59-436.

 

8. Studium, Schule und Kita

Wie finde ich einen Kita-Platz oder andere Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind?
Die Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen, an Tagesmütter oder in andere Betreuungsmöglichkeiten wird von der Gruppe 5.3 „Kindertagesbetreuung“ organisiert. Wenden Sie sich hierzu an Bagdagül Cihangir Tel. 02382 59-358 oder E-Mail: cihangirb@stadt.ahlen.de oder Barbara Francus und Hatice Isler, Tel. 02382 59-289 E-Mail: francusb@stadt.ahlen.de oder islerh@stadt.ahlen.de.

Wie melde ich meine schulpflichtigen Kinder an einer Schule an? 
Alle Kinder im schulfähigen Alter sind in Deutschland schulpflichtig und müssen die Schule besuchen. Die Bearbeitung der Schulpflicht erfolgt automatisch, sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter im Bürgerservice angemeldet worden sind. Die Eltern werden erst dann aktiv, wenn sie entsprechende Post von der Schulverwaltung bekommen haben. Die weitere Vorgehensweise wird in dem Schreiben erklärt. Kontakt bei Fragen Anja Havers Tel. 02382 59-326 oder E-Mail: haversa@stadt.ahlen.de oder Brigga Kazmierczak Tel. 02382 59-294 oder E-Mail: kazmierczakb@stadt.ahlen.de

Eine schulische Erstberatung speziell für Zugewanderte wird über das kommunale Integrationszentrum des Kreises Warendorf angeboten. Weitere Informationen unter Schulische Erstberatung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher (Kreis Warendorf)

Darf ich als Student mein Studium in Deutschland fortsetzen?
Die Ukraine ist seit 2005 Mitglied im Bologna-Prozess, somit werden Studienleistungen, die in der Ukraine erbracht wurden, auch in Deutschland anerkannt. Über die Fortsetzung des Studiums entscheidet letztendlich die Universität bzw. die Hochschule. Bitte wenden Sie sich daher an die Universität oder Hochschule vor Ort. 

 

9. Arbeit und Beruf

Habe ich die Möglichkeit in Deutschland/ Ahlen eine Arbeit aufzunehmen?
Arbeiten dürfen Sie erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat – sofern aus diesem auch hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können. Hierzu wird i.d.R. ein Vermerk erstellt. Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) werden Sie aller Voraussicht nach auch arbeiten dürfen; die genaue Umsetzung ist allerdings derzeit noch in Klärung. 

Wo erhalte ich Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz?
Wenn Sie einen Arbeitsplatz suchen, wenden Sie sie sich bitte an die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit berät Sie kostenfrei und unterbreitet Ihnen konkrete Jobangebote. Zusätzlich gibt es unterstützende Maßnahmen, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten oder Lehrgängen. Ansprechparter*innen vor Ort und weitere Informationen unter Agentur für Arbeit Ahlen.

 

Wie kann ich helfen?

Die städtische Anlaufstelle für Hilfsangebote ist telefonisch zu erreichen unter der Rufnummer 02382 59743 bzw. unter der Mail-Adresse hilfehotline@stadt.ahlen.de.

Spenden - aktuelle Aktionen, Angebote sowie lokale und überregionale Spendenkonten

Spendenkonto in Ahlen unter dem Stichwort „Soforthilfe Ukraine“ bei der Volksbank eG, IBAN DE07 4126 2501 1739 6451 01

In der „Aktion Deutschland hilft“ bündeln Hilfsorganisationen wie die Arbeiterwohlfahrt, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und Malteser ihre Kräfte (www.aktion-deutschland-hilft.de): IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30

Im „Bündnis Entwicklung hilft“ haben sich die großen kirchlichen Organisationen wie „Brot für die Welt“ und „Misereor“ zusammengeschlossen (www.entwicklung-hilft.de): IBAN: DE29 100 20 5000 100 20 5000

Zum „Aktionsbündnis Katastrophenhilfe“ gehören Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und Unicef (www.aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de): IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
 

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