Ahlen unterstützt Händler und Gastronomen mit Gutschein-Aktion

Warum zum Einkaufen ins Internet gehen, wenn es doch viel mehr Freude bereitet, eines der attraktiven Einzelhandelsgeschäfte unserer Stadt zu betreten? Die Stadt Ahlen unterstützt Händler und Gastronomen vor Ort mit einem Einkaufsgutschein. Der Clou: Der Gutschein ist bis zum 31. Dezember 2021 25 Euro wert, kostet aber nur 20 Euro – die restlichen 5 Euro bekommen die Kunden geschenkt. Insgesamt wurden 40.000 Gutscheine ausgegeben. 

Alle Infos zur Aktion:

Wo ist der Gutschein erhältlich?

Die „Ahlen-Gutscheine“ sind inzwischen leider ausverkauft.

In welchen Zeiträumen ist der Sondergutschein in welcher Höhe gültig?

Der Sondergutschein hat eine gesetzliche Gültigkeitsdauer (§195 BGB) im Wert von 20 Euro bis zum 31.12.2023 (Vorschrift nach BGB 3 Jahre ab Ende des Jahres nach Verkauf – werden also im Jahr 2021 Gutscheine erworben, haben diese eine Gültigkeit bis zum 31.12.2024).
Die städtische Bezuschussung in Höhe von 5 Euro ist befristet. Der Sondergutschein hat somit einen erhöhten Wert von 25 Euro bis zum 31. Dezember 2021 (eine entsprechende Verlängerung der Aktion hat am 23. Juni der Rat der Stadt Ahlen beschlossen)!
Der Kunde kann den Gutschein auch nach dem 31. Dezember 2021 weiterhin einlösen, jedoch nur mit dem Verkaufswert von 20 Euro. 

Können die Unternehmen teilnehmen und anschließend das Programm verlassen (aussteigen)?

Ja, allerdings haben die Unternehmen keinerlei Nachteile an dem normalen Gutscheinprogramm teilzunehmen. Es wird empfohlen die nicht bezuschussten Gutscheine auch weiterhin einzulösen. Die Handhabung ist identisch.

Wer nimmt alles an der Gutschein Aktion teil?

An der Sondergutscheinaktion können der Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe und Gastronomie aus dem Stadtgebiet teilnehmen, die unmittelbar von den Corona-Einschränkungen (Lock-Down/ Schließung/ Minderumsätze) betroffen waren. Die teilnehmenden Unternehmen bzw. die Gutscheinannahmestellen finden sich im weiteren Verlauf dieser Seite. Die teilnehmenden Unternehmen machen durch Aufsteller bzw. Poster auf die Aktion aufmerksam und werden so als Annahmestelle gekennzeichnet.
Ausgeschlossen von der Aktion sind Lebensmittel-, Futtermittel- und Getränkemärkte, Tankstellen, Drogerien, Sanitätshäuser, Bau- und Gartenmärkte.
Weiterhin dürfen mit dem Gutschein keine Zuzahlungen oder preisgebundene Arzneimittel getätigt bzw. erworben werden. 

Wie werden die Gutscheine abgerechnet?

Die Gutscheine können von den teilnehmenden Unternehmen nur bei der Stadt Ahlen (Stadtkasse) eingelöst werden. Anschließend erstattet die Stadt Ahlen den Betrag auf das vom Unternehmen angegebene Bankkonto. Die 5 Euro Zuschuss von Gutscheinen, die beim Unternehmen bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wurden, werden nur bis zum 31. Januar 2022 abgerechnet. Anschließend wird keine Verrechnung mit der Bezuschussung mehr vorgenommen, sondern es wird lediglich der Nominalwert in Höhe von 20 Euro verrechnet und überwiesen.

Wie viele Gutscheine werden pro Person ausgegeben bzw. können an den Ausgabestellen erworben werden?

Jede Person kann maximal vier Gutscheine erwerben. Durch Geschenke oder einen Zusammenschluss mit anderen Personen ist es jedoch möglich mehrere Gutscheine einzulösen. Rückfragen können direkt an das Vorzimmer des Kämmerers (Tel.: 02382 / 59-311) gestellt werden.

Wie viele Gutscheine wird es insgesamt geben?

Insgesamt werden maximal 40.000 Gutscheine an die Bürgerinnen und Bürger ausgegeben.

Ist eine Teileinlösung möglich?

Der Kunde muss den Gutschein auf einmal ausgeben. Es ist nicht möglich, den Beitrag zu splitten. Das teilnehmende Unternehmen kann für den Restbetrag einen hauseigenen Gutschein ausgeben.  

Wer macht mit?

Übersicht der teilnehmenden Gewerbe- u. Gastronomiebetriebe (weitere Ergänzungen möglich)