„Entsprechend profitieren unsere Kunden von niedrigeren Energiepreisen als der Markt sie sonst bietet.“
Der Arbeitspreis für den Grundversorgungstarif Mein.Ahlen.Strom.Basis erhöht sich um insgesamt 11,50 Ct/kWh brutto. Der Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Musterhaushalt mit einem Bedarf von 3.500 kWh/Jahr Strom bedeutet dies eine Mehrbelastung von 33,54 Euro pro Monat.
Der Arbeitspreis für den Grundversorgungstarif Mein.Ahlen.Erdgas.Basis erhöht sich um insgesamt 3,21 Ct/kWh brutto. Auch bei Erdgas bleibt der Grundpreis unverändert. Für einen Haushalt mit einem Bedarf von 15.000 kWh/Jahr Erdgas bedeutet die Preiserhöhung eine Mehrbelastung von 40,13 Euro pro Monat.
Neben den gestiegenen Beschaffungskosten wurden bei den Preisanpassungen Erhöhungen der Netzentgelte sowie Änderungen der Abgaben und Umlagen berücksichtigt.
Die seitens des Gesetzgebers angekündigte Strom- und Gaspreisbremse verspricht jedoch eine deutliche Entlastung für einen maßgeblichen Teil des jeweiligen Verbrauchs. „Wir kümmern uns bereits heute darum, dass diese Hilfe all unsere Kunden möglichst schnell erreicht.“, verspricht Marco Kißler, Leitung Kunde und Markt bei der Stadtwerke Ahlen GmbH.
Eine Abgrenzung der Zählerstände wird automatisch zum 01.01.2023 vorgenommen. Um Nachzahlungen zu vermeiden, werden auch die Abschläge aktualisiert. Selbstverständlich werden dabei die geplanten Entlastungsmaßnahmen berücksichtigt. Wenn die Regelungen in Kraft getreten sind, informieren die Stadtwerke ihre Kunden in einem separaten Schreiben.
Für alle Fragen bleiben die Stadtwerke erreichbar. Um längere Wartezeiten am Telefon zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke eine Kontaktaufnahme per E-Mail über info@stadtwerke-ahlen.de. Noch bequemer ist die Nutzung des Kundenportals unter portal.stadtwerke-ahlen.de. Aktuelle Informationen gibt es zudem stets im Internet unter www.stadtwerke-ahlen.de