Auswahlverfahren
Für diesen Ausbildungsberuf ist in den letzten Jahren eine „übersichtliche“ Anzahl an Bewerbungen eingegangen. Daher wird auf ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren verzichtet und es erfolgt – bisher - direkt eine Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Vorstellungsgespräch. An dieser Auswahl sind die Fachabteilung und der Personalrat beteiligt.
An dem Vorstellungsgespräch nimmt neben dem Ausbildungsleiter je ein/e Vertreter/in des Personalrates, der Jugend- und Auszubildenden-vertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, ggf. die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten und die Fachabteilung teil.
Dieses Gremium trifft nach den Vorstellungsgesprächen eine Auswahl, die dem Personalrat vorgeschlagen wird. Erst nach Zustimmung des Personalrates kann eine Zusage erfolgen.
Weitere Informationen:
Erfahrungsberichte von bisherigen Auszubildenden:
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