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Rathaus bleibt im Plan

Eine Corona-bedingte Terminverschiebung der Preisgerichtssitzung zum Architektenwettbewerb für das künftige Stadthaus mit Außenanlagen wird es nicht geben. „Wir haben nach erneuter Prüfung der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes sowie nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht alle Möglichkeiten abgewogen und können den Termin am 17. Dezember unter starken Auflagen durchführen“, zeigt sich Bürgermeister Dr. Alexander Berger erleichtert.

Bei der Fragestellung, ob die Preisgerichtssitzung mit rund 25 Teilnehmern aufgrund der Covid-19 Pandemie und der Regelungen der Corona-Schutzverordnung NRW stattfinden soll, favorisierte die Verwaltung zunächst eine Terminverschiebung. „Zwar sind Veranstaltungen grundsätzlich untersagt, § 13 Absatz 2 der Verordnung lässt allerdings Ausnahmen zu“, sieht Fachbereichsleiterin Gabriele Hoffmann Handlungsspielraum und führt dazu aus: „Wir würden die Sitzung am 17. Dezember als zulässige Veranstaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ansehen. Dieser Einschätzung liegt die Überlegung zugrunde, dass es sich bei dem Preisgericht um eine notwendige Veranstaltung im Ablauf des Verfahrens handelt. Die Veranstaltung bewerten wir ähnlich wie Submissionen im Vergabeverfahren, die ebenfalls stattfinden dürfen.“ Die Preisgerichtssitzung zum Architektenwettbewerb wird daher wie geplant am 17. Dezember stattfinden.

Allerdings für alle Beteiligten anders als gewohnt und unter Berücksichtigung eines komplett auf diese Veranstaltung zugeschnittenem Sicherheitskonzepts. Demnach werden nachfolgende Regelungen gelten:

- zeitversetztes Eintreffen der Teilnehmer
- die Stadthalle bietet ausreichend Platz auch für den notwendigen Sicherheitsabstand der am Preisgericht teilnehmenden Personen (Großer und kleiner Saal als einen großen Raum von ca. 800 m²)
- Einzeltische von 1,80 Meter
- ausreichend Abstand zwischen den Tischen
- alle Teilnehmenden werden mit FFP 2 Masken ausgestattet
- Projektion der Wettbewerbsarbeiten per Beamer
- Diskussion vom Platz aus und mit jeweils eigenen Mikrofonen
- Betrachtung der Pläne und Modelle nur einzeln bzw. mit entsprechend großem Abstand zueinander möglich
- Lüftungsanlage wird ohne Umluft betrieben und bietet somit beste klimatische Verhältnisse mit ausreichend und stetigem Frischluftwechsel
- Pausenregelung begünstigt zudem die Durchlüftung des Preisgerichtssaales

Mit dem nun vorliegenden Schutzkonzept werden nach Auffassung aller Beteiligten die Voraussetzungen geschaffen, die Preisgerichtssitzung zum Architektenwettbewerb im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes termingerecht als teildigitale Veranstaltung durchzuführen und somit den weiteren eng getakteten Zeitplan zur Realisierung des künftigen Stadthauses einzuhalten.

Foto: Eine Corona-bedingte Terminverschiebung der Preisgerichtssitzung zum Architektenwettbewerb für das künftige Stadthaus mit Außenanlagen wird es nicht geben.

Eine Corona-bedingte Terminverschiebung der Preisgerichtssitzung zum Architektenwettbewerb für das künftige Stadthaus mit Außenanlagen wird es nicht geben.