Straßenverkehrsbehörde
Die Stadt Ahlen ist als mittlere kreisangehörige Stadt eigenständige Straßenverkehrsbehörde. Als solche entscheidet sie in Zusammenwirken mit der Polizei, den Straßenbaulastträgern und verschiedenen anderen Akteuren über alle verkehrsregelnden Maßnahmen (Beschilderung, Markierungen, Sperrgenehmigungen, Baustellenkoordinierung) im öffentlichen Verkehrsraum.
Sie erteilt ebenfalls Genehmigungen (z. B. für verschiedene Parkerleichterungen) und Erlaubnisse (z. B. für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum) nach der Straßenverkehrsordnung.
Dieser Abschnitt der Internetseite wird derzeit (2023) überarbeitet. Sollte ein Bereich noch nicht verfügbar sein oder Sie etwas nicht finden, tragen Sie Ihr Anliegen gern per E-Mail an strassenverkehr@stadt.ahlen.de vor.
Arbeitsstellen / Anordnung von Verkehrszeichen
- Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum
- Vorübergehendes Haltverbot (z. B. für Umzüge, Möbel- und Speditionsfahrzeuge, etc.)
- Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Materialienlagerung, Container- und Gerüstaufstellung, etc.)
Parkerleichterungen
- Bewohnerparken
- für Handwerker
- für soziale Dienste
- Schwerbehindertenparkausweis
- Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen („aG light“)
- Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Fernreiseverordnung
- Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Sonstiges
- Ausnahme von den Ladezeiten in der Fußgängerzone
- Helm- und Gurtpflichtbefreiung