Förderung von Stecker-Solargeräten
Anträge sind aktuell nicht mehr möglich
Der Fördertopf für Stecker-Solargeräte 2023 wurde bereits ausgeschöpft. Weitere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Nachrücker aus dem Jahr 2022 oder 2023 werden unaufgefordert von uns benachrichtigt.
Mit dem Entfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaik und Steckersolar gibt es zurzeit eine „Förderung ohne Antrag“. Mittlerweile sind die Geräte erheblich preiswerter geworden und sind sogar in Supermärkten und im Fachhandel zu erwerben. Weiter unten finden Sie Tipps rund um die Anschaffung und Anmeldung eines Stecker-Solargerätes.
Tipps zur Vorgehensweise
Vor der Anschaffung:
- Rechnen Sie nach, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Stecker-Solargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen können. Hierbei könnte Ihnen der Stecker-Solar-Simulator von der HTW Berlin behilflich sein. Sie finden ihn hier.
- Rücksprache halten und Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen
- Eignung der Elektroinstallation des Hauses durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen: Müssen Sicherungen ausgetauscht werden? Sind die Leitungen ausreichend dimensioniert und auf dem Stand der Technik?
- Montageort planen, elektrischen Anschluss bestimmen und ggf. Energiesteckdose durch einen Elektriker installieren lassen. Bei bereits bestehenden Photovoltaik- und KWK-Anlagen sollten die Interessierten eine Rücksprache mit der Netzgesellschaft Ahlen halten, ob der zusätzliche Erwerb von Mini-PV Anlagen zulässig ist.
- Netzbetreiber informieren, vorhandenen Zähler prüfen und ggf. Zweirichtungszähler installieren lassen. Weitere Infos finden Sie hier. Update: Allerdings wird bezüglich des Zählerwechsels ggf. in naher Zukunft kein Bedarf mehr bestehen: Der VDE fordert, dass Mini-PV-Anlagen (bis zur Bagatellgrenze) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen (Mehr dazu).
Kauf eines Stecker-Solargerätes:
Die Nennleistung des Wechselrichters beim Stecker-Solargerät sollte aktuell die 600 W (je nach Gesetzeslage kann sich das bald ändern) nicht überschreiten. Die genannten 600 Watt beziehen sich auf die Anschlussleistung des Wechselrichters auf der Stromnetz-Seite (AC). Es dürfen auch 2 Module mit je 340 Watt oder auch 2 Module mit jeweils 420 Watt betrieben werden, sofern die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. Auf die Einhaltung der notwendigen VDE Vorschriften achten. Diese finden Sie hier
Anmeldung beim Netzbetreiber und gegebenenfalls Verzicht auf Einspeisevergütung mitteilen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Hier finden Sie einen aktuellen Testüberblick über die Modelle, Kosten und Vorteile.
Installation und Nutzung:
• Ein Wechselrichter pro Anschluss – keine Mehrfachsteckdosen nutzen!
• Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchführen
Technische und wirtschaftliche Fragen lassen sich durch die Broschüre „Strom vom Balkon" der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz oder unter www.verbraucherzentrale.nrw beantworten.
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