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Allgemeine Informationen

Die Abwasserbeseitigung, –reinigung und –kontrolle müssen den Umweltanforderungen einer modernen Industriegesellschaft genügen. Diese verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen bei der Stadt Ahlen die Ahlener Umweltbetriebe in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.

Überwacht wird diese Aufgabe durch die Wasseraufsichtsbehörden des Kreises Warendorf und der Bezirksregierung in Münster.

Die Ahlener Umweltbetriebe nehmen die Aufgabe der Abwasserbeseitigung im gesamten Ahlener Stadtgebiet wahr: Die Abwässer aus den meisten Haushalten und Gewerbe- und Industriebetrieben werden über die Kanalisation gesammelt und zu den Klärwerken transportiert, wo mit Hilfe modernster Anlagentechnik die Reinigung erfolgt. In Ahlen sind rund 95 Prozent der Einwohner an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die restlichen Grundstücke entsorgen ihr Abwasser dezentral über Kleinkläranlagen.

In Ahlen fließen Jahr für Jahr rund 6,5 Millionen Kubikmeter Abwasser durch das rund 380 Kilometer lange Kanalnetz zu den Klärwerken. Das im Klärwerk gereinigte Abwasser wird wieder in öffentliche Gewässer eingeleitet, gelangt also in den natürlichen Kreislauf zurück. Durch die Stadt Ahlen wird die Kläranlage "Wersedamm" für die Stadtteile Ahlen, Vorhelm und Tönnishäuschen betrieben. Mit Hilfe einer Pumpstation des Lippeverbandes wird das Abwasser des Ortsteils Dolberg zur Kläranlage "Hamm-Uentrop" des Lippeverbandes befördert und dort gereinigt.

Die Stadtentwässerung nimmt im Einzelnen folgende Aufgaben wahr:

  • Planung und Ausführung von Baumaßnahmen an Kanälen, Sonderbauwerken und Klärwerken
  • Betrieb, Überwachung und Reinigung des Ahlener Kanalsystems sowie Schadensbeseitigung
  • Betrieb des Ahlener Klärwerkes und der Pumpstationen
  • Beratung bei der Grundstücksentwässerung
     

Auf der Seite www.wasser-lexikon.de finden Sie eine Schlagwortsammlung zum Thema Wasser, die Ihnen einige fachliche Ausdrücke erläutert. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Verwaltung
Ahlener Umweltbetriebe
Ostberg 4
59229 Ahlen

Dennis Hadrika
Tel.:  0 23 82 59 9002

Kanal- und Kläranlagenbetrieb
Kläranlage
Wersedamm 63
59229 Ahlen

Klärmeister
Thomas Kröger
Tel.: 0 23 82 91151 206

Kanalbetrieb
Peter Füchtenhans
Tel.: 0 23 82 91151 208

Abwassergebühren
Niederschlagswasser
Herr Rommel
Ahlener Umweltbetriebe
Ostberg 4
59229 Ahlen
Tel.: 0 23 82 59 9311

Schmutzwasser
Herr Müller
Rathaus
Westenmauer 10
59227 Ahlen
Tel.: 0 23 82 59 307

Um 1890 wurden im heutigen Ahlener Altstadtgebiet die ersten Kanalanlagen gemauert, in denen das so genannte Tageswasser (Spül-, Wasch- und Niederschlagswasser) direkt in die Werse und Olfe abgeleitet wurden. Die Fäkalstoffe wurden in jedem Haushalt in Jauchegruben aufgefangen und zur Düngung der Gärten bzw. in der Landwirtschaft genutzt. Aufgrund der dünnen Besiedlung und relativ harmlosen Zusammensetzung sowie geringen Menge des Tageswassers zum Ende des 19. Jahrhunderts stellte die direkte Einleitung keine große Gewässerbelastung dar.

Das änderte sich deutlich mit Beginn der Industrialisierung und dem Ausbau der Trinkwasserversorgung. Neben Wohlstand und Arbeitsplätzen nahm auch die Anzahl der Erkrankungen und Seuchen drastisch zu. Besonders prägend war die Abteufung der Schächte der Zeche Westfalen im Jahre 1909. Der enorme Anstieg der Bevölkerung wurde durch den Bau der Zechensiedlung in den Jahren 1911 bis 1924 begleitet. Parallel dazu wurde das öffentliche Trinkwassernetz ausgebaut.

Für den Bereich der Zechensiedlung hatte der Zechenbetreiber ebenfalls eine Kanalisation vorgesehen. Hierbei sollten die Tageswässer von ca. 3.000 Einwohnern vor der Einleitung in die Werse einer mechanischen Klärung unterzogen werden. Die Gemeinde Ahlen verfügte zu diesem Zeitpunkt selbst auch noch über keine Abwasserbehandlungsanlage.

Aus hygienischer Sicht wurden gegen das angestrebte Entwässerungsverfahren der Zechensiedlung von den Aufsichtsbehörden 1912 erhebliche Bedenken gesehen. Unterhalb der vorgesehenen Leitung reichten vielfach die Grundstücke direkt an die Werse. Von den Anliegern wurde das Wasser teilweise zum Waschen entnommen. Zum anderen befand sich ungefähr 200 m vor der jetzigen Rubberts Mühle-Bebauung die Flussbadeanstalt der Stadt Ahlen. Zudem wurde angestrebt, die Fäkalien gemeinsam mit den Tageswässern abzuleiten und einer biologischen Behandlung zu unterziehen. Angesichts der unterliegenden Gemeinde Ahlen und der Flussbadeanstalt durften nur fäulnisfreie Abwässer der Werse zugeleitet werden. Von den Aufsichtsbehörden wurde die gemeinsame Behandlung der Abwässer mit der Stadt Ahlen als ratsam angesehen. Hierdurch hätte eine Einleitung unterhalb der bebauten Flächen der Stadt erfolgen können.

Durch das allgemeine Weltgeschehen dauerte die Umsetzung entsprechend lange. 1912 wurde mit der Planung der städtischen Kläranlage begonnen. Die Genehmigung und der geplante Baubeginn fiel in den Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Von 1920 bis 1930 wurde die Planung mehrmals überarbeitet. Ein Grund liegt darin, dass sich die Bevölkerungszahl zwischen 1912 und 1930 mehr als verdoppelt hatte.

Zwischenzeitlich wurde für den südlichen Stadtteil in den Jahren 1926/27 die Bergmannssiedlung "Ulmenhof" gebaut. Da eine Überleitung zu der geplanten Kläranlage als nicht wirtschaftlich angesehen wurde, wurde 1926 mit dem Bau einer mechanische Kläranlage für 1.600 Einwohner begonnen. Die Abwässer wurden dem Richterbach zugeleitet. Aufgrund der Inflation, Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit in Deutschland verzögerte sich der Bau der Zentralkläranlage an der Werse weiterhin. In den Jahren 1934/35 wurde die Kläranlage Ahlen in Betrieb genommen. Diese mechanische Kläranlage war für 30.000 Einwohner ausgelegt: Rechenanlage, Sandfang, Vorklärbecken, Faulturm und Schlammtrockenbeete.

Trotz dieser Anlage nahm im Laufe der folgenden Betriebsjahre die Verschmutzung der Werse durch den weiteren Anstieg der Bewohnerzahlen und der industriellen Abwässer erheblich zu. Die alleinige mechanische Reinigung war für die Abwasserzusammensetzung nicht mehr entsprechend effektiv, so dass ab 1953 die Erweiterung zu einer biologischen Kläranlage vorgenommen worden ist. Bis 1964 wurde die Kläranlage noch um weitere Anlagenteile auf 60.000 Einwohnergleichwerte erweitert. Die Kläranlage Süd wurde aufgegeben und das Abwasser über eine Pumpstation der Zentralkläranlage zugeleitet.

Unter Einbeziehung der Bevölkerungs-, Gewerbe- und Industrieentwicklung wurde beginnend von 1971 bis 1985 die Kläranlage Ahlen erneut auf 130.000 Einwohnergleichwerte mit der Zielsetzung Kohlenstoffabbau erweitert.

Gegen Ende der achtziger Jahre, nach Algenpest und Robbensterben in der Nordsee, wurden Forderungen des Gesetzgebebers laut, die im Abwasser vorhandenen Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphor weitgehend zu entfernen. Aufbauend auf eine lange Planungsphase von 1990 bis 1995, verursacht durch ständig wechselnde gesetzliche Rahmenbedingungen, wurde mit der Erweiterung des Klärwerkes im Herbst 1995 begonnen und im Frühjahr 2000 abgeschlossen (Bausummen ca. 17,5 Mio. €).

Zum Schutz der Gewässer hat der Gesetzgeber umfangreiche Regelwerke erlassen. Ein Großteil der dort formulierten Vorschriften wird durch die unteren Wasserbehörden bei Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Den restlichen Bereich decken die Bezirksregierungen ab. Auch die Regelung des Umgangs mit Abwasser, speziell mit gewerblichem Abwasser, gehört zu diesem behördlichen Aufgabenbereich. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Gesetzgebungsebenen ergeben sich zwei umfassende Aufträge:

  1. Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen.
  2. Die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Bedienstete zu schützen, die Funktionsfähigkeit der Kläranlagen zu gewährleisten und den Schadstoffgehalt des Klärschlammes zu verringern.

Den Gewässerschutz sichert der Gesetzgeber primär über die Bundes- und Landesgesetzgebungsebene, z.B. durch die Indirekteinleiterverordnung und die Genehmigungspflicht von Abwasserbehandlungsanlagen für Gewerbebetriebe.

Der Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen und die Sicherung der Klärschlammverwertung wird darüber hinaus über den Vollzug der kommunalen Entwässerungssatzung geregelt.

Weitere Aufgaben der unteren Wasserbehörde liegen im Bereich des Grundwasserschutzes einschließlich der Sanierung von Altlasten und Grundwasserschäden und der Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Weiterhin gehört der Schutz von Oberflächengewässern wie Bächen, Teichen und Seen sowie die Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in diesen Arbeitsbereich.

Für das Abwasserwerk sind folgende Wasserbehörden zuständig:

Kreis Warendorf
Amt für Umweltschutz
Untere Wasserbehörde
Waldenburgerstraße 2
48231 Warendorf
Fon: 02581 / 53–0
Fax: 02581 / 532452
Mail: Verwaltung@Kreis-Warendorf.de
Internet: www.kreis-warendorf.de 

Bezirksregierung Münster
Abteilung 5 - Umwelt, Arbeitsschutz
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
Domplatz 1 - 3
48128 Münster
Fon: 0251 / 411-0
Fax: 0251 / 411-2525
Internet: www.bezreg-muenster.de 


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