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6.2 Taschengeldbörse

Im Jahr 2015 wurde in Kooperation mit dem Verein „Keiner geht verloren“ die Taschengeldbörse Ahlen aufgebaut. Das Vorhaben wurde gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, sowie das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

„Taschengeldbörsen werden als Servicebrücken zwischen Jugend und Alter verstanden. Vordergründig leisten Taschengeldbörsen eine „einfache" Vermittlungstätigkeit, indem sie Jugendliche, die haushaltsbezogene Unterstützungsleistungen gegen ein kleines Taschengeld anbieten, und Haushalte älterer oder mobilitätseingeschränkter Menschen zusammenbringen. Darüber hinaus leisten sie einen Beitrag zur Begegnung der Generationen.“ (https://www.taschengeldboerse-ahlen.de/ueber-uns/).

Jugendliche, die ihre Unterstützung anbieten möchten, können sich ebenso wie Personen, die Unterstützungsbedarf haben, beim Verein „keiner geht verloren“ melden. Die Koordination der Bedarfe und der Angebote erfolgt durch den kgv.

Kontakt
Taschengeldbörse Ahlen
Internet: https://www.taschengeldboerse-ahlen.de/infos/ 
kgv - Keiner geht verloren e.V.
Hansastraße 2
59229 Ahlen
Telefon: 02382 - 70 42 801
E-Mail: info@taschengeldboerse-ahlen.de


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