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Bauordnung

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Ahlen bietet ein Beratungs- und Informationsangebot für alle, die in Ahlen bauen möchten.

Für den Neubau, den Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Die Mitarbeiter*innen der Gruppe Bauordnung stehen Ihnen für persönliche Beratungsgespräche zu baurechtlichen Fragen während der Öffnungszeiten oder nach persönlicher Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

Zurzeit können persönliche Beratungsgespräche nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung stattfinden.

Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter*innen für die Bezirke Nord/West und Süd/Ost finden Sie unter dem Punkt Bauberatung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die wesentlichen Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde informieren und erste Hinweise zu den jeweiligen Antragsverfahren erhalten.

Weitere allgemeine Hinweise zu den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und zum Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens erhalten Sie im Bauportal.NRW
https://www.bauportal.nrw/

Bauantrag (einfaches Baugenehmigungsverfahren)

In den meisten Fällen ist ein Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu stellen. Hier erhalten Sie erste Informationen zu den Antragsunterlagen und können den entsprechenden Antragsvordruck herunterladen.

Bauantrag (Sonderbauten)

Für größere Bauvorhaben (Sonderbauten) ist ein Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW zu stellen. Hier erhalten Sie erste Informationen zu den so genannten Sonderbauten und können den entsprechenden Antragsvordruck herunterladen.

Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen

Die Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Hier erhalten Sie weitere Informationen und können den Vordruck der Anzeige herunterladen.

Bauvoranfrage (Vorbescheid)

Hier erhalten Sie erste Informationen zu einer Bauvoranfrage und können die erforderlichen Antragsvordrucke herunterladen.

Genehmigungsfreistellung

Die Errichtung bestimmter Bauvorhaben innerhalb eines Bebauungsplangebietes ist gegebenenfalls im Rahmen eines Anzeigeverfahren möglich. Hier erhalten Sie erste Informationen und können den Antragsvordruck herunterladen.

Bauberatung

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen und die Sprechzeiten.

Zurzeit können persönliche Beratungsgespräche nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung stattfinden.

Bauaktenarchiv

Eigentümer*innen von Grundstücken haben die Möglichkeit, die zu ihrem Grundstück geführten Archivakten nach Terminabsprache einzusehen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Baulastenauskunft

Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen für eine Baulastenauskunft.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Bildung von Wohnungsteileigentum benötigen Sie eine Bescheinigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde über der Abgeschlossenheit der Wohnungen.

Übersicht Gruppe 6.3 Bauordnung

Eine Übersicht über die Organisation der Gruppe 6.3 Bauordnung und die Dienstleistungen aus diesem Bereich erhalten Sie über diesen Link zum Serviceportal.


Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum