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Hintergrund zur Darstellung der PV-Freiflächenpotenziale

Die Daten und die Potenzialanalyse wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Das LANUV hat diese im Energieatlas NRW auch öffentlich verfügbar gemacht (www.energieatlas.nrw.de/site).

Das Katasteramt des Kreises Warendorf hat die Daten des LANUV für jede Kommune in drei unterschiedlichen Kartendarstellungen aufbereitet.

So entstanden die Potenzialflächen

Laut Landesentwicklungsplan sowie Regionalplan Münsterland sind für Freiflächen-PV nur Flächen zulässig, die in eine der folgenden Kategorien fallen:

- 110 m breiter Streifen entlang von Autobahnen
- 110 m breiter Streifen entlang von Bahngleisen
- Industriegebiete
- Konversionsflächen

Andere Flächen können in Ausnahmefällen und nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster ggf. auch genehmigungsfähig sein, sind jedoch nicht Teil dieser Potenzialerhebung.

Von den oben genannten Flächenpotenzialen wurden die folgenden Flächen wieder abgezogen, weil dieses nicht mit Freiflächen-PV vereinbar sind:
- Gewässer
- Wald
- Verkehrsflächen
- Gebäude
- Schutzgebiete wie
o FFH-Gebiete
o Vogelschutzgebiete
o Naturschutzgebiete
o Geschützte Landschaftsbestandteile
o Naturdenkmäler
o Nationalparks
o Geschützte Biotope
o Gebiete für den Schutz der Natur
- Überschwemmungsgebiete / Sumpfgebiete
- Besondere Siedlungsflächen (Friedhöfe, Sportplätze, etc.)

Für die hier beschriebenen und kartografisch dargestellten Flächenkulissen ist es möglich die Flächennutzungsplanung für eine PV-Nutzung anzupassen und Bebauungspläne für konkrete Vorhaben zu initiieren. Dieses läuft meistens aus Anlass konkreter Projektvorhaben.

Die vorliegende Potenzialanalyse kann von den Städten und Gemeinden genutzt werden um mit Landwirten, Bürgerenergiegenossenschaften und lokalen Energieversorgern ins Gespräch zu kommen, Freiflächenprojekte vor Ort anzugehen.

Ob und was konkret unternommen wird, bleibt natürlich jeder Kommune selbst überlassen.


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