Weiter zum Inhalt
Denkmalpflege
Thomas Hartmann

Denkmalschutz & Denkmalpflege

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

Bei den insgesamt über 240 Denkmälern in Ahlen geht es nicht allein um historische Bauten wie Kirchen und Schlösser, sondern um die vielfältigen Zeugnisse unserer Vergangenheit, um die historisch gewachsene Stadt mit unterschiedlichsten Bauwerken verschiedener Epochen und Nutzungen so z. B. Wohn – und Geschäftsgebäude, Siedlungen wie die Zechensiedlung Neustadt, Hofanlagen und Ackerbürgerhäuser. Aber auch Industriebauten wie die Zeche Westfalen oder die vielfältigen Wegekreuze sowie Teile des Westfriedhofes gehören dazu.

Der Denkmalschutz ist seit 1980 in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert. Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) wurde 2022 neu aufgelegt und ist seit dem 01. Juni 2022 in Kraft.
Siehe auch unter folgendem Link:
Denkmalschutz und -pflege – rechtlicher Rahmen | MHKBD.NRW

Die Stadt Ahlen als Untere Denkmalbehörde führt – wie alle Gemeinden in NRW – die Denkmalliste für ihr Stadtgebiet. Mit der Eintragung eines Objektes in die Denkmalliste unterliegt dieses den Vorschriften des DSchG NRW. Die Denkmalliste und dazugehörige Übersichtspläne finden Sie hier: Denkmalliste der Stadt Ahlen

Haben Sie Fragen?
denkmal@stadt.ahlen.de

EigentümerInnen sind verpflichtet ihr Denkmal instandzuhalten und vor Gefährdung zu schützen. Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. 

Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.

Das Gleiche gilt für Maßnahmen an oder in der Umgebung eines Denkmalbereiches, eines Gartendenkmals oder Bodendenkmals.

Den entsprechenden Erlaubnisantrag erhalten Sie hier:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei:

Untere Denkmalbehörde
Tel.: 0 23 82 59 286
denkmal@stadt.ahlen.de

Nach dem DSchGNRW ist es die Pflicht des Eigentümers/ der Eigentümerin sein Denkmal zu erhalten, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Hierbei lässt der Staat die Bürger nicht allein: Es können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden oder auch Zuschüsse beantragt werden.

Neben den Pflichtaufgaben der Stadt Ahlen als Untere Denkmalbehörde werden regelmäßig kulturelle Angebote gemacht, die eng mit der baulichen Historie der Stadt verknüpft sind:

  • Seit 1993 findet der jährlich bundesweite Tag des offenen Denkmals an jedem 2. Sonntag im September regelmäßig auch in Ahlen mit spannenden Denkmälern und Rahmenprogramm statt.
  • Wenn Sie sich selbst, mit ihrer Familie, Freunden, der Schulklasse auf den Weg machen möchten, können Sie die Stadtrallye oder die Zechenrallye nutzen. 
  • Auch die Broschüre zum TORKREUZ – KREUZTOR, die im Zusammenhang der Aufstellung des Kreuzes am ehemaligen Südtor im Jahr 2013 entstanden ist, lädt zu einem historischen Stadtspaziergang ein. 

Individuelle Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin.
Wittkemper-Peilert, Nicole
Kampmann, Thomas


Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum