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5.1 Richtlinien zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Mit den aktuell gültigen Richtlinien zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in Ahlen gibt es ein Förderinstrument für freie Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände um finanzielle Unterstützung für folgende Bereiche erhalten zu können:

  • Allgemeine Förderung von Jugendgruppen und Jugendverbänden
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter_Innen in der Jugendarbeit
  • Bildungsveranstaltungen
  • Ferien-Freizeiten

Die Möglichkeit zur Projektförderung richtet sich an alle Akteur_innen der Kinder- und Jugendarbeit und ebenso jugendliche Initiativgruppen, welche finanzielle Unterstützung bei der Realisierung von innovativen Ideen in der Kinder- und Jugendarbeit benötigen. Insgesamt werden 50% der gesamten Projektmittel von der Stadt Ahlen übernommen.
Darüber hinaus ist es im Rahmen der Richtlinienförderung für junge Menschen im SGB2-Leistungsbezug möglich, dass 50% der Kosten zur Teilnahme an einer Ferienfreizeit von der Stadt Ahlen übernommen werden.

Internet: Richtlinien zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Ahlen


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