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Förderprogramme der Stadt Ahlen
Stadt Ahlen

Förderung von Stecker-Solargeräten

Anträge sind aktuell nicht mehr möglich

Der Fördertopf für Stecker-Solargeräte 2023 wurde bereits ausgeschöpft. Weitere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Nachrücker aus dem Jahr 2022 oder 2023 werden unaufgefordert von uns benachrichtigt. 

Mit dem Entfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaik und Steckersolar gibt es zurzeit eine „Förderung ohne Antrag“. Mittlerweile sind die Geräte erheblich preiswerter geworden und sind sogar in Supermärkten und im Fachhandel zu erwerben. Weiter unten finden Sie Tipps rund um die Anschaffung und Anmeldung eines Stecker-Solargerätes. 

Tipps zur Vorgehensweise 

Vor der Anschaffung:

  • Rechnen Sie nach, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Stecker-Solargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen können. Hierbei könnte Ihnen der Stecker-Solar-Simulator von der HTW Berlin behilflich sein. Sie finden ihn hier.
  • Rücksprache halten und Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen 
  • Eignung der Elektroinstallation des Hauses durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen: Müssen Sicherungen ausgetauscht werden? Sind die Leitungen ausreichend dimensioniert und auf dem Stand der Technik?
  • Montageort planen, elektrischen Anschluss bestimmen und ggf. Energiesteckdose durch einen Elektriker installieren lassen. Bei bereits bestehenden Photovoltaik- und KWK-Anlagen sollten die Interessierten eine Rücksprache mit der Netzgesellschaft Ahlen halten, ob der zusätzliche Erwerb von Mini-PV Anlagen zulässig ist.
  • Netzbetreiber informieren, vorhandenen Zähler prüfen und ggf. Zweirichtungszähler installieren lassen. Weitere Infos finden Sie hier. Update: Allerdings wird bezüglich des Zählerwechsels ggf. in naher Zukunft kein Bedarf mehr bestehen: Der VDE fordert, dass Mini-PV-Anlagen (bis zur Bagatellgrenze) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen (Mehr dazu).

Kauf eines Stecker-Solargerätes:
Die Nennleistung des Wechselrichters beim Stecker-Solargerät sollte aktuell die 600 W (je nach Gesetzeslage kann sich das bald ändern) nicht überschreiten. Die genannten 600 Watt beziehen sich auf die Anschlussleistung des Wechselrichters auf der Stromnetz-Seite (AC). Es dürfen auch 2 Module mit je 340 Watt oder auch 2 Module mit jeweils 420 Watt betrieben werden, sofern die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. Auf die Einhaltung der notwendigen VDE Vorschriften achten. Diese finden Sie hier
Anmeldung beim Netzbetreiber und gegebenenfalls Verzicht auf Einspeisevergütung mitteilen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Hier finden Sie einen aktuellen Testüberblick über die Modelle, Kosten und Vorteile.

Installation und Nutzung:
•  Ein Wechselrichter pro Anschluss – keine Mehrfachsteckdosen nutzen!
•  Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchführen

Technische und wirtschaftliche Fragen lassen sich durch die Broschüre „Strom vom Balkon" der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz oder unter www.verbraucherzentrale.nrw beantworten.

Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern

Bitte beachten Sie, dass die Anträge zur Lastenradförderung für 2024 erst mit der offiziellen Freigabe des Haushaltes 2024 bewilligt werden können. Der Mittelansatz für dieses Jahr beträgt 12.000 €.

Die Stadt Ahlen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern. Der Förderantrag ist jederzeit möglich. Die Förderung wird ausgezahlt, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Förderung beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, jedoch:
• max. 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder
• max. 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder
• max. 100 Euro für Lastenanhänger.  
 Wesentliche Voraussetzungen zur Förderung:
• Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die das Lastenrad ausschließlich für private Zwecke nutzen.
• Der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers muss zum Zeitpunkt der Beantragung in Ahlen gemeldet sein.
• Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer sowie eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportvorrichtung aufweisen. 
• Der Fördergegenstand muss fabrikneu sein. 
• Der Kauf eines Lastenrades bzw. eines Lasten-/Kindertransportanhängers wird nur einmal innerhalb von 60 Monaten je antragsberechtigte Person aus Mitteln der Stadt Ahlen gefördert. 

Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie „Richtlinie der Stadt Ahlen zur Förderung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern“.
Das Verfahren zur Förderung ist einstufig. Die vollständigen Antragsunterlagen werden erst nach dem Erwerb des Fördergegenstanden eingereicht. Sie können sich gerne vorab telefonisch oder per E-Mail (an klimaschutz@stadt.ahlen.de oder mobilitaet@stadt.ahlen.de) informieren, ob noch Mittel im Fördertopf vorhanden sind. 

1) Das Antragsformular gibt es hier
Die folgenden Nachweise sind beizufügen: 
a) Rechnung oder unterzeichneter Kaufvertrag im Original (wird zurückgegeben) mit Angaben zum Kaufgegenstand insbesondere zur Nutzlast und zum Transportvolumen, zur Verkäuferin oder zum Verkäufer und zur Empfängerin oder zum Empfänger, 
b) Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises 
(2) Der Antrag ist postalisch oder persönlich mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Fördergegenstandes bei der folgenden Stelle einzureichen: 
Postalisch/ Persönlich: 
Stadt Ahlen
Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität
59229 Ahlen
Südstraße 41
(3) Eine elektronische Beantragung ist zurzeit ausgeschlossen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.  

Hinweis: 
Den gewerblichen Kauf und Nutzung von Lastenrädern fördert die Bezirksregierung Arnsberg 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder
• 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.100 Euro für E-Lastenräder
• Weitere Informationen  finden Sie unter: Förderung von Lastenfahrrädern | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
 

 


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