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Grundgesetz steht seit 75 Jahren für Demokratie, Vielfalt und Toleranz

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„Das Grundgesetz war vor 75 Jahren die demokratische und freiheitliche Antwort auf Tyrannei und Herrschaft der Gewalt.“ Bürgermeister Dr. Alexander Berger hält für „einen Glücksfall der Geschichte“, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geschrieben haben. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft, heute vor 75 Jahren.

„Das Grundgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt allen staatlichen Handelns. Nie wieder sollte es möglich werden, dass eine verbrecherische Regierung mit legalen Mitteln an die Macht gelangt und die Würde ihrer Bürgerinnen und Bürger mit den Füßen tritt“, unterstreicht Berger das wehrhafte, gegen antidemokratische Umtriebe gerichtete Wesen des Grundgesetzes. 

Unsere Verfassung garantiere die Einhaltung der unveräußerlichen Menschenrechte. Die Gewalten seien in unserem Land geteilt, und sie kontrollierten sich in einem feintarierten System wirkungsvoll gegenseitig, so das Stadtoberhaupt. Für das Grundgesetz spiele es keine Rolle, woher ein Mensch kommt, welcher Abstammung er ist oder welcher politischen, religiösen oder sexuellen Orientierung er sich zugehörig fühlt.

Seine besondere Stärke zeige das Grundgesetz nach Bergers Ansicht darin, „dass es die Macht der Mächtigen einschränkt und Minderheiten Mitwirkungsrechte verleiht. Wir verdanken ihm kulturelle Vielfalt, lebendige Demokratie und gesellschaftliche Toleranz.“ Dies seien unerlässliche Werte, die das friedliche Zusammenleben der Menschen in einer Kommune sicherten. Die Gesellschaft sei gut beraten, mit Änderungen am Grundgesetz sehr vorsichtig zu sein. „Notwendige Anpassungen an die Herausforderungen der Zeit müssen behutsam erfolgen und dürfen niemals seinen Wesenskern berühren oder gar verwässern.“  

Die demokratischen Rechte und Freiheiten würden sich allerdings nur dann vollständig entfalten, wenn die Demokratie auch gelebt werde. Dazu gehört nach Meinung des Bürgermeisters auch, bei der anstehenden Europawahl am 9. Juni das Wahlrecht zu nutzen und die Stimme nur solchen Parteien zu geben, die uneingeschränkt für die Werte des Grundgesetzes einstehen. 


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