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Arbeitsgrundlage für den Beirat der Stadt Ahlen für behinderte Menschen

Präambel
Die Rehabilitation behinderter Menschen ist eine wichtige sozialpolitische Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der behinderten Menschen haben sich zu einem besonderen Aufgabengebiet entwickelt.

Um die vielschichtigen Probleme und Schwierigkeiten der behinderten Menschen durch eine einheitliche Konzeption und durch eine bessere Koordination aller Beteiligten zu erreichen und den behinderten Menschen bei der Bewältigung ihrer Probleme und Schwierigkeiten helfen zu wollen und einer Lösung näherzubringen, wird ein Beirat für behinderte Menschen gebildet.

Der Beirat für behinderte Menschen gibt sich nachstehende Arbeitsgrundlage:

(1) Dem Beirat für behinderte Menschen gehören an:

- Je ein Mitglied der im Rat der Stadt vertretenen Parteien,
- Je ein Mitglied der folgenden Behindertenverbände und Organisationen:

a) Behindertensportgemeinschaft Ahlen,
b) BDH Bundesverband Rehabilitation (Kreisverband Hamm-Beckum)
c) Fachgruppe der blinden Industriearbeiter und Handwerker des Westfälischen
    Blindenvereins Ortsgruppe Ahlen,
d) „Freundeskreis“ Behinderter und Nichtbehinderter Ahlen e.V.,
e) Malteser Hilfsdienst e.V.,
f) Schwerbehindertenausschuss im DGB,
g) VdK Ahlen,
h) Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen, Bezirksgruppe Hamm /Ahlen,
i) -
j) Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V.
k) Freundeskreis für Suchtkrankheiten Ahlen
l) Familienbildungsstätte Ahlen,
m) Arbeiterwohlfahrt,
n) DRK Ortsverein Ahlen e.V.,
o) Elternbeirat der Freckenhorster Werkstätten für behinderte Menschen
p) sachkundige Ahlener Architekten
q) St. Vinzenz GmbH
r) Pflege- und Betreuungszentrum Gezeitenland

- 3 Mitglieder des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

(2) Weitere Mitglieder können durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Beirates aufgenommen werden.
 

(1) Die Wahlzeit entspricht der Legislaturperiode des Rates der Stadt Ahlen. Die Benennung der Mitglieder von Behindertenverbänden, Organisationen und Ratsfraktionen für den Beirat muss rechtzeitig durch Abfrage der Geschäftsführung (§ 4 der Arbeitsgrundlage) vor der Konstituierung erfolgen.

(1) Der Beirat für behinderte Menschen wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter. 

(2) Scheidet die Vorsitzende / der Vorsitzende freiwillig oder durch Tod aus, so muss innerhalb der folgenden sechs Wochen eine neue Vorsitzende / ein neuer Vorsitzender aus der Mitte des Beirates gewählt werden.

(3) Der Beirat kann die Vorsitzende / den Vorsitzenden abberufen, ein diesbezüglicher Antrag kann nur von der Mehrheit der Mitglieder gestellt werden. Der Beschluss über die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder. Binnen einer Frist von sechs Wochen ist eine Nachfolgerin / ein Nachfolger zu wählen.

(4) Für die Wahlen nach den Absätzen 1 bis 3 ist eine einfache Stimmenmehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Herrscht bei der Stichwahl Stimmengleichheit, entscheidet das Los.

(5) Für die Stellvertreterin / den Stellvertreter gelten die vorgenannten Absätze entsprechend.

Die Geschäftsführung liegt bei der Stadtverwaltung/Sozialamt/ (Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für Behindertenangelegenheiten).

Von der Stadt Ahlen wird ein Beauftragter zur Hilfe bei der Umsetzung einer barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Gebäuden, Betrieben, Geschäften, Gaststätten, Hotels und Arztpraxen, benannt.

Der Beauftragte und der Beirat für behinderte Menschen der Stadt Ahlen arbeiten zum Wohle der behinderten Menschen eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig im Sinne des

Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) § 4 BGG NRW(Gesetz) –  Landesrecht Nordrhein-Westfalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.

(1) Der Beirat für behinderte Menschen hält in einem Jahr mindestens zwei Sitzungen ab. Im Bedarfsfalle können weitere Sitzungen einberufen werden.

(2) Die Sitzungen werden durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden einberufen.

(3) Ist ein Mitglied verhindert an den Sitzungen teilzunehmen, so hat es umgehend die Geschäftsführung zu unterrichten.

(4) Für die Sitzungen wird eine Schriftführerin / ein Schriftführer und eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter des Schriftführers bestellt (Sachbearbeiter für Behindertenangelegenheiten der Stadt Ahlen).

(5) Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

(1) Die Mitglieder können Vorschläge zur Tagesordnung einreichen. Vorschläge sollen schriftlich begründet und als Anlage zur Sitzungseinladung verwendet werden. Termine und Tagesordnung werden von der Vorsitzenden / von dem Vorsitzenden in Absprache mit der Geschäftsführung festgelegt.

(2) Die Einladungen zu den Sitzungen ergehen schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung. Zwischen dem Tag der Versendung und dem Sitzungstag müssen mindestens sechs Kalendertage liegen, in dringenden Fällen sind drei Kalendertage ausreichend.

(3) Jedes Mitglied kann vor Eintritt in die Tagesordnung eine Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über diesen Antrag beschließt die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Der Beirat für behinderte Menschen ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.

(Stand: 14.04.2015)

Weitere Informationen zu der Sitzungstätigkeit des Beirates der Stadt Ahlen für Menschen mit Behinderungen  finden Sie hier.


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