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Aufhebung Rechtsverordnung Schulbezirke

Rechtsverordnung zur Aufhebung der "Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen und von Schuleinzugsbereichen für öffentliche Hauptschulen der Stadt Ahlen"

Aufgrund des § 84 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) in Verbindung mit  Artikel 7 Abs. 3 des Zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27.6.2006 (GV. NRW. S. 278) und § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Ahlen am 18. September 2007 die nachstehende Rechtsverordnung beschlossen:

§ 1

Die "Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen und von Schuleinzugsbereichen für öffentliche Hauptschulen der Stadt Ahlen" vom 11.10.2004 tritt außer Kraft.

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am 01.08.2008 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
D
ie vorstehende Rechtsverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Ahlen, 23. Oktober 2007

Benedikt Ruhmöller
Bürgermeister


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