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Fremdwasser und dessen Zusammenhänge mit der privaten Grundstücksentwässerung

Undichtigkeiten in Kanalisationen und die damit verbundenen Fragen des Umweltschutzes und der baulichen Sicherheit beschäftigen seit langem die abwassertechnische Fachwelt. Während zunächst das Entweichen von Abwasser (Exfiltration) und die damit verbundenen Gefahren für die Umwelt – hier insbesondere für das Grundwasser – im Vordergrund standen, wendet sich die fachliche und rechtliche Diskussion heute verstärkt dem Eindringen von Grundwasser in das Kanalnetz (Infiltration) zu.

Fremdwasser sind diejenigen Wasserzuflüsse, die in dem jeweiligen Kanalisationsnetz nicht erwünscht sind, da sie dieses und die Abwasserreinigung unnötig belasten. Neben dem Kanalnetz werden also auch Sonderbauwerke und Kläranlagen durch Fremdwasserzuflüsse in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Fremdwasser kann sich darüber hinaus aber auch unmittelbar auf den Entwässerungskomfort der Anschlussnehmer auswirken. So können Rückstauereignisse bei hydraulischer Überlastung des Netzes durchaus zu sehr unangenehmen Folgen für die Anwohner führen.

Das Kanalisationsnetz der Stadt Ahlen hat eine Länge von ca. 380 Km und ist zu zwei Dritteln als Trennsystem ausgeführt. Die Abwasserbehandlungsanlagen werden abhängig von der Jahreszeit und dem Grundwasserstand durch unzulässige hohe Fremdwassermengen belastet. Die festgestellte Abhängigkeit der Fremdwassermengen vom Grundwasserstand weist darauf hin, dass undichte Kanäle, Hausdränagen und undichte Grund- und Anschlussleitungen zum Fremdwasseraufkommen im Schmutzwasserkanal beitragen.

Die Ermittlung und Erfassung von Undichtigkeiten und Fremdwasserzuflüssen aus Netzen der Grundstücksentwässerung im Bereich des Schmutzwasserkanals erfordern ein schrittweises Vorgehen. Um die Herkunft des Fremdwassers im Kanalisationsnetz aufzuhellen, werden von den Ahlener Umweltbetrieben  Untersuchungen zum Nachweis zur Fremdwassermengen- und -quellenermittlung im gesamten städtischen Schmutzwasserkanalnetz durchgeführt. TV-Untersuchungen und Anfärbeversuche zum Nachweis einer hydraulischen Verbindung zwischen dem Regen- und Schmutzwasserkanal werden zur Dokumentation des vorgefundenen Schadens herangezogen.

Bei festgestellten Schäden werden die Grundstückseigentümer auf Grundlage der Entwässerungssatzung der Stadt Ahlen zur Behebung dieser Mängel aufgefordert.

Überwiegend wird diese Thematik in Zusammenhang mit der Erneuerung der öffentlichen Kanalisation umgesetzt und durch die Ahlener Umweltbetriebe begleitet.


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