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Kindertagesbetreuung allgemein

Betreuungsplätze für Kinder werden in Ahlen in derzeit 28 Kindertageseinrichtungen bereitgestellt.
Die Trägervielfalt von katholischer Kirche, evangelischer Kirche, Kreis-Caritas, Caritas Ahlen, Arbeiterwohlfahrt, DRK und Stadt garantiert den Eltern ein breites Angebot verschiedenster Betreuungskonzepte

Neben den Kindertageseinrichtungen werden auch Betreuungsplätze im Bereich der Kindertagespflege bereitgehalten, d.h. die Betreuung erfolgt durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in deren Haushalt. Als Sonderform der Tagespflege werden auch Betreuungsplätze in sog. Großtagespflegestellen angeboten. Hier schließen sich Tagesmütter/-väter zusammen und betreuen gemeinsam max. 9 Kinder.

Die Betreuung durch Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sind im Bereich der U3-Kinder gesetzlich gleich gestellt. Auch die Kindertagespflege erfüllt bei U3-Kinder den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.

Alle Betreuungsangebote zielen darauf ab, die Familie bei der Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Alle landesweit gültigen gesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) unter www.kita.nrw.de

Anmeldeverfahren Kindergärten

Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. August eines Jahres. Das Anmeldeverfahren für das im Folgejahr beginnende Kindergartenjahr endet Mitte November des Vorjahres (z.B. November 2024 für das Kindergartenjahr 2025/2026). Für die Anmeldungen steht nach den Sommerferien 2024 ein Online-Anmeldeportal zur Verfügung. Hierzu wird es bald weitere Informationen geben.

Erziehungsberechtigte, die das Online-Anmeldeportal nicht nutzen können, können die Anmeldung auch in einer Kindertagesstätte vornehmen.

Es wird empfohlen sich im Online-Anmeldeportal in mehreren Einrichtungen anzumelden. Die Auswahl der Kinder nimmt die jeweilige Kindertagesstätte vor, das Jugendamt hat darauf keinen Einfluss.

Die Zusagen für die Plätze werden bis Ende November von den Einrichtungen erteilt. Da es durch Absagen von Eltern immer wieder zu Verschiebungen kommt und dann andere Kinder nachrücken können, gibt es aber auch in den Folgemonaten noch Bewegung bei der Platzvergabe. 

Wenn kein Betreuungsplatz zugewiesen wird, eine Betreuung aber gewünscht oder benötigt wird, kann der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung beim Jugendamt geltend gemacht werden. Es wird dabei auf die Umsetzungsfrist des Kinderbildungsgesetztes von 6 Monaten hingewiesen.

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Gemäß § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch ist allerdings altersabhängig unterschiedlich.

Für Kinder unter einem Jahr besteht der Rechtsanspruch auf Betreuung, wenn beide Erziehungsberechtigten oder die/der alleinerziehende Erziehungsberechtigte berufstätig sind/ist, sich in einer Ausbildung befinden/t etc. Für Kinder über einem Jahr besteht der Rechtsanspruch unabhängig von einer Beschäftigung oder einer Ausbildung der/des Erziehungsberechtigten.

Der Rechtsanspruch kann beim Fachbereich Jugend, Soziales und Integration geltend gemacht werden. Ansprechpartner ist Herr Deppe (Tel.: 0 23 82 59708, Mail: DeppeA@stadt.ahlen.de).

Es ist dabei zu beachten, dass dieser Rechtsanspruch gegen das Jugendamt gerichtet ist. Es besteht kein Anspruch auf Betreuung in einer bestimmten Kindertagesstätte. Eine wohnortnahe Unter-bringung wird natürlich angestrebt, aber auf Grund der Größe von Ahlen erfüllt grundsätzlich jede Einrichtung den Rechtsanspruch. Wenn ein zugewiesener Betreuungsplatz abgelehnt wird, erlischt der Rechtsanspruch.

Bei U3-Kindern stellt die Kindertagespflege ein gesetzlich gleichgestelltes Betreuungsangebot dar, auf das entsprechend verwiesen werden kann, wenn die Kontingente in den Kindertagesstätten erschöpft sind.

U3 / U2-Betreuung

Alle Kitas in Ahlen bieten eine Betreuung von unterdreijährigen Kindern („U3-Betreuung“) an. Der gesetzliche Stichtag für die Einteilung „U3“ ist der 01.11. des jeweiligen Jahres. Wenn das Kind vor dem Stichtag 3 Jahre alt wird, gilt ist es für das jeweilige Kita-Jahr (01.08. - 31.07.)  nicht mehr als U3-Kind. Wird das Kind nach dem 01.11. des Jahres 3 Jahre alt, gilt es für das jeweilige Kita-Jahr als U3-Kind, es sei denn die tatsächliche Aufnahme in die Einrichtung erfolgt nach dem 3. Geburtstag.

Für die U2-Betreuung gilt derselbe Stichtag: Kinder, die erst nach dem 01.11. des Jahres 2 Jahre alt werden, können in einer Kita nur in der sog. „Gruppenform 2“ betreut werden. Diese Gruppenform wird in Ahlen von folgenden Kindergärten angeboten: 

  • AWO-Kindergarten „Im Brunnenfeld“, Im Brunnenfeld, 34, 59229 Ahlen
  • Kath. Kindergarten „St. Lambertus“, Lambertistr. 21, 59229 Ahlen-Dolberg
  • Evang. Kindergarten „Dolberger Sprösslinge“, Twieluchtstr. 36, 59229 Ahlen-Dolberg
  • Caritas-Kindergarten „Roncalli Haus“, Lessingstr. 31, 59229 Ahlen
  • AWO-Kindergarten „Menzelstraße“, Menzelstr. 41, 59227 Ahlen
  • Caritas-Kindergarten „Villa Regine“, Auf dem Westkamp 26, 59227 Ahlen
  • AWO-Kindergarten „Wibbelei“, Hauptstraße 13, 59227 Ahlen-Ahlen
  • DRK-Kindergarten „Hummelwiese“, Hases Wiese, 59227 Ahlen-Dolberg
  • AWO-Kindergarten „Wetterweg“, Wetterweg 32, 59229 Ahlen
  • Städt. Kindergarten „Milchzahn“, Stegerwaldplatz, 59229 Ahlen
  • Evang. Kindergarten „Kigaro“, Rottmannstr. 165 , 59229 Ahlen
  • Evang. Kindergarten „Wichern“, Wichernstr. 8, 59229 Ahlen
  • Evang. Kindergarten „Auf der Geist“, Auf der Geist 53, 59227 Ahlen.

Nähere Infos zu den Einrichtungen unter dem Reiter „Kindertagesstätten anderer Träger“.

Eine weitere Betreuungsform für U3-Kinder ist die Kindertagespflege (bei einzelnen Tagesmüttern/ Tagesvätern oder in einer Großtagespflegestelle). Hierzu siehe Reiter „Kindertagespflege in Ahlen“.


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