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Kommunalwahl

Die Mitglieder der kommunalen Vertretungen in NRW werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In Ahlen werden insgesamt 44 Vertreter für den Rat gewählt. Sie werden je zur Hälfte direkt in den 22 Wahlbezirken der Stadt und aus den Reservelisten gewählt. 

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche / Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre / seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre / seine Hauptwohnung, im Wahlgebiet hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat. Ferner darf er nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.

Wahl zum Rat der Stadt Ahlen am 13.09.2020

Ergebnisse nach Wahlbezirken


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