Weiter zum Inhalt
Windenergie
Foto: Windrad vor blauem Himmel
Stadt Ahlen

Die Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, dass bis 2030 80 % des Bruttostrombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollen. Zugpferd der Energiewende bleibt dabei nach wie vor die Windenergie. Daher gab es insbesondere im Regelungsbereich für die Entwicklung von Windenergieanlagen in letzter Zeit besonders viele Neuerungen. 

Das im Februar 2023 durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedete Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie die Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben dabei direkte Auswirkungen auf die Kommunen. Nach Gesetzesvorgabe ist bis 2027 (bzw. 2032) ein bestimmter Anteil an Landesflächen für die Windenergie auszuweisen, auf denen der Ausbau der Windenergieanlagen vorrangig abgewickelt werden soll. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 106.802 ha Fläche für die Windenergie vorzuhalten, von denen rund 18.500 ha auf den Regierungsbezirk Münster entfallen.

2016 wurden in Ahlen mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan bereits Flächen bestimmt, die für die Windenergie vorzuhalten sind. Die Flächen wurden durch die Bezirksregierung Münster übernommen und sind nun im Rahmen des Regionalplans Grundlage für die Entwicklung der Windenergie in Ahlen. Den Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster finden Sie hier. 


Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum