Weiter zum Inhalt
Wahlen
Stadt Ahlen

Bevorstehende Wahltermine in der Stadt Ahlen:

25. April 2027 Landtagswahl
Frühjahr 2029 Wahl zum Europäischen Parlament und Bundestagswahl

Plakatierung:

Die Stadt Ahlen stellt den Parteien für die Wahlen Wahlwerbeflächen zur Verfügung. Parteien, mit Ausnahme derer die im Rat vertretenen sind, die hiervon Gebrauch machen wollen, müssen hierfür einen schriftlichen Antrag stellen. Antragsfristen und Zuteilungsvoraussetzungen  werden vor jeder Wahl durch öffentliche Bekanntmachung frühzeitig bekanntgegeben. Die Werbeflächen stehen ca. 6 Wochen vor der Wahl zur Verfügung. § 5 des Parteiengesetzes bleibt gewahrt.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wir helfen Ihnen gerne weiter:

Stadt Ahlen
Wahlamt
Ansprechpartnerin:
Mirjam Klotz
Tel: 02382/ 59-452
Fax: 02382/ 59-413
Email: wahlen@stadt.ahlen.de

Informationen für Wahlhelfende

Engagement als Wahlhelfer bedeutet somit Dienst für die Demokratie.

Die Wahlhelfenden werden von der zuständigen Wahlbehörde der Gemeinden berufen und bilden die jeweiligen Wahlvorstände eines jeden Wahlbezirks. Voraussetzung für die Einberufung ist die Wahlberechtigung, d.h. das Recht für diese Wahl seine Stimme abgeben zu dürfen.

Ein Wahlvorstand hat am Wahlsonntag u.a. folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • ggfs. Hilfestellung bei Stimmabgabe von Wählenden mit Behinderung
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Zählung der Wähler
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlbezirk, welches im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung an die Gemeindebehörde telefonisch weitergeleitet wird 

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist von dem Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist. 

Die Niederschrift und die dazugehörigen Unterlagen sind der Gemeindebehörde am Ende des Auszählungsvorgangs zu übergeben.

Die Wahlvorstände müssen am Wahltag bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Die Wahllokale sind bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann je nach Umfang der jeweiligen Wahl einige Stunden Zeit in Anspruch nehmen.

Als Aufwandsentschädigung erhalten ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sog. Erfrischungsgeld. Dieses beträgt in der Regel 25 Euro pro Mitglied des Wahlvorstands.

Bei Interesse melden Sie sich gerne beim Wahlamt der Stadt Ahlen unter wahlen@stadt.ahlen.de 


Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Stadtportal Ahlen | Impressum